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Belegschaft übernimmt: Nachfolge mit Mitarbeitern

Stand:

Ein Büropark mit sieben Mietern. Drei Mieter zeichnen je 100.000 Euro an der Objektgesellschaft. Wer im Haus sitzt und im Haus investiert, zieht nicht so schnell aus. Ihr Kapital bindet sie an das Objekt. Drei Mieter mit je 100.000 Euro bringen zusammen 300.000 Euro.

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Beim Betrieb ist das Thema größer

Beim Metallbaubetrieb zeichnen zwölf von 25 Mitarbeitern je 10.000 Euro. Das sind 120.000 Euro für den Kauf. Auch hier gilt: Wer im Betrieb arbeitet und investiert, bleibt eher.

Der Metallbaubetrieb hat 25 Mitarbeiter und kostet 1,2 Mio. Euro. Die Bank gibt 600.000 Euro, der Inhaber lässt 300.000 Euro als Darlehen stehen. Die Belegschaft schließt einen großen Teil der Lücke von 300.000 Euro.

In Amerika gibt es dafür einen eigenen Fonds für Belegschaftsübernahmen. In Deutschland gibt es dazu kein Gegenstück. Das wird ständig übersehen.

Was es hier gibt, ist anderes. Die Mitarbeiterbeteiligung und die stille Beteiligung. Dazu die Beteiligungsgesellschaft als Zwischenstufe.

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Zwölf Stimmen sind zu viele

Zwölf einzelne Gesellschafter machen jede Entscheidung schwer. Der eine Punkt, der entscheidet: Bündeln Sie die Anteile.

Die Mitarbeiter halten ihre Anteile nicht einzeln. Sie halten sie über eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft. Die zwölf sind an dieser Gesellschaft beteiligt, sie selbst am Betrieb.

Damit sitzt eine Stimme am Tisch, nicht zwölf. Die Gesellschafterversammlung bleibt handlungsfähig. Und der Käufer verhandelt mit einem Partner statt mit zwölf. Wie dieses Instrument mit den anderen zusammenspielt, zeigt der Beitrag Anteile statt Geld beim Firmenkauf.

Fazit zur Belegschaftsübernahme

Für Nachfolgen im deutschen Mittelstand ist das ein ernstes Thema. Es wird trotzdem selten besprochen.

Prüfen Sie bei Ihrer Nachfolge, ob die Belegschaft gemeinsam einsteigen kann.

Herzliche Grüße
Ihr Dominik Eller

Dominik Eller
Dominik Eller
Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
30 Jahre Praxis in Dienstleistung, Immobilienwirtschaft, Vertrieb und Beratung.

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Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Klären Sie die Beteiligung vor der Unterschrift mit Anwalt, Notar oder Steuerberater. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel und beschreiben kein bestimmtes Unternehmen.


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