ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
A
- Abflussprinzip
- Abrechnungsweise, bei der die im Abrechnungszeitraum bezahlten Rechnungen zählen.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Wohnung oder ein Raum baulich in sich abgeschlossen ist.
- Abmahnung
- Förmliche Rüge eines Vertragsverstoßes mit der Aufforderung, ihn abzustellen, und dem Hinweis auf Folgen.
- Abnahme
- Erklärung des Bestellers beim Werkvertrag, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt.
- Abrechnungsspitze
- Unterschied zwischen den Kosten laut Jahresabrechnung und den beschlossenen Vorschüssen eines Eigentümers.
- Abschlagszahlung
- Teilzahlung für bereits erbrachte Leistung vor der Fertigstellung. Beim Werkvertrag geregelt in § 632a BGB.
- Abschreibung
- Die Verteilung der Anschaffungskosten eines Anlageguts auf seine Nutzungsdauer. Sie mindert den Gewinn, nicht das Konto.
- Absichtserklärung
- Ein schriftlich festgehaltener Wille, einen Vertrag zu schließen, oft als Letter of Intent bezeichnet.
- Abstandszahlung
- Geldbetrag, den eine Partei der anderen für die vorzeitige Beendigung eines Miet- oder Pachtvertrags zahlt.
- Abzinsungsfaktor
- Kehrwert des Aufzinsungsfaktors hoch Laufzeit, mit dem ein künftiger Betrag auf seinen heutigen Wert umgerechnet wird.
- Acquisition Wheel
- Arbeitsblatt des US-Investors Roland Frasier mit sieben Bausteinen, die ein Unternehmen kaufen statt aufbauen kann.
- AGB-Kontrolle
- Gerichtliche Prüfung vorformulierter Vertragsklauseln auf unangemessene Benachteiligung.
- AIDA-Formel
- Aufbauregel für Werbung: Aufmerksamkeit erregen, Interesse wecken, Wunsch erzeugen, Handlung auslösen.
- Akkreditiv
- Zahlungszusage einer Bank, die gegen Vorlage festgelegter Dokumente zahlt. Es sichert Käufer und Lieferant zugleich ab.
- Alleinauftrag
- Maklervertrag, bei dem der Auftraggeber für eine feste Zeit keinen weiteren Makler einschaltet und der Makler tätig werden muss.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Gesetz gegen Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Allstimmigkeit
- Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer, nicht nur aller Anwesenden.
- Altlasten
- Schädliche Bodenveränderungen durch frühere Nutzung, etwa auf stillgelegten Deponien oder Industrieflächen.
- Änderungskündigung
- Kündigung, verbunden mit dem Angebot, den Vertrag zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
- Anerkannte Regeln der Technik
- Technische Regeln, die fachlich anerkannt sind und sich in der Praxis bewährt haben. Mindeststandard jeder Bauleistung.
- Anfechtung
- Einseitige Erklärung, mit der eine fehlerhaft zustande gekommene Willenserklärung rückwirkend beseitigt wird.
- Anfechtungsklage
- Klage eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft, mit der ein fehlerhafter Beschluss für ungültig erklärt wird.
- Ankaufsrecht
- Das gegen eine Prämie erworbene Recht, ein Objekt innerhalb einer Frist zu einem festen Preis zu kaufen.
- Anlagevermögen
- Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dauerhaft dienen, etwa Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Software.
- Annuität
- Gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung, mit der ein Darlehen zurückgezahlt wird.
- Annuitätendarlehen
- Darlehen mit gleicher Rate aus Zins und Tilgung. Der Tilgungsanteil wächst mit jeder Rate.
- Anschaffungskosten
- Alle Aufwendungen, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben, also Kaufpreis plus direkte Nebenkosten.
- Anschaffungsnahe Herstellungskosten
- Instandsetzungskosten der ersten 3 Jahre nach dem Kauf über 15 Prozent der Gebäudekosten.
- Anschlussfinanzierung
- Neue Finanzierung der Restschuld, wenn die Zinsbindung eines Darlehens endet.
- Anteilstausch
- Gegenleistung für einen Kauf in Form von Anteilen an einer anderen Gesellschaft statt in Geld.
- Arbitrage
- Ertrag aus einem Preisunterschied für dasselbe Gut, etwa weil zwei Nutzer ihm einen unterschiedlichen Wert beimessen.
- Architektenvertrag
- Vertrag über Planungs- und Überwachungsleistungen eines Architekten, seit 2018 eigener Vertragstyp im BGB.
- Arglistige Täuschung
- Bewusstes Erregen eines Irrtums, um den anderen zum Vertragsschluss zu bewegen; berechtigt zur Anfechtung.
- Asset Management
- Wertorientierte Steuerung einzelner Immobilien im Auftrag des Eigentümers, zwischen Portfolio- und Facility-Management.
- Aufbauorganisation
- Gliederung eines Unternehmens in Stellen, Abteilungen und Leitungsebenen.
- Aufhebungsvertrag
- Vertrag, mit dem beide Parteien ein Mietverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Termin beenden.
- Auflassung
- Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang am Grundstück, erklärt vor dem Notar.
- Auflassungsvormerkung
- Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum bis zur Umschreibung sichert.
- Aufrechnung
- Zwei Parteien verrechnen gegenseitige Forderungen miteinander. Statt zweier Zahlungen genügt eine Erklärung.
- Aufteilungsplan
- Bauzeichnung, die Lage und Größe von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum im Gebäude zeigt.
- Auftragsverarbeitung
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.
- Auftragsvorfinanzierung
- Finanzierung der Kosten eines Auftrags, bevor der Kunde zahlt. Sicherheit ist der bestätigte Auftrag.
- Aufwendungsersatz
- Erstattung konkreter Auslagen des Maklers, etwa für Inserate. Er setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.
- Aufzinsungsfaktor
- Faktor q gleich 1 plus Zinssatz in Prozent geteilt durch 100, mit dem ein Kapital für ein Jahr aufgezinst wird.
- Ausbildereignung
- Persönliche und fachliche Eignung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz, meist durch Prüfung vor der IHK nachgewiesen.
- Ausbildungsordnung
- Rechtsverordnung, die Berufsbild, Dauer, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen eines Ausbildungsberufs festlegt.
- Ausbildungsvertrag
- Vertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem über Inhalt, Dauer, Vergütung und Pflichten der Berufsausbildung.
- Ausgleichsfläche
- Fläche, auf der Eingriffe eines Bauvorhabens in Natur und Landschaft durch Naturschutzmaßnahmen ausgeglichen werden.
- Auskunftsrecht
- Recht jeder Person nach Art. 15 DSGVO zu erfahren, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden.
- Außerordentliche Kündigung
- Beendigung eines Vertrags aus wichtigem Grund, meist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
- Auszahlplan
- Plan, bei dem ein Kapital in gleichen Raten über eine feste Laufzeit entnommen und dabei ganz oder teilweise verbraucht wird.
- Aval
- Eine Bürgschaft oder Garantie, die eine Bank für ihren Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt.
B
- Balanced Scorecard
- Steuerungsinstrument, das Ziele und Kennzahlen aus vier Blickwinkeln verbindet: Finanzen, Kunden, Prozesse, Mitarbeiter.
- Bankbürgschaft
- Eine Bank verbürgt sich gegenüber einem Dritten für Ihre Zahlung. Sie ersetzt Barsicherheiten wie eine Mietkaution.
- Bargebot
- Teil des Gebots in der Zwangsversteigerung, den der Ersteher bar an das Gericht zahlt.
- Barrierefreies Bauen
- Bauweise, die Gebäude und Wohnungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ohne fremde Hilfe nutzbar macht.
- Barwert
- Heutiger Wert künftiger Zahlungen, ermittelt durch Abzinsung mit einem gewählten Zinssatz.
- Barwertfaktor
- Faktor zur Kapitalisierung jährlicher Erträge, abhängig von Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer.
- Bauabzugsteuer
- Steuerabzug von 15 Prozent, den unternehmerische Auftraggeber von Bauleistungen einbehalten und an das Finanzamt abführen.
- Baubetreuung
- Dienstleistung, bei der ein Betreuer ein Bauvorhaben im Namen und für Rechnung des Bauherrn vorbereitet und abwickelt.
- Baugeld
- Geld, das zur Bestreitung von Baukosten gewährt und meist durch ein Grundpfandrecht am Baugrundstück gesichert wird.
- Baugenehmigung
- Bescheid der Bauaufsicht, dass ein Vorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht und begonnen werden darf.
- Baugrundgutachten
- Fachgutachten über Bodenschichten, Tragfähigkeit und Grundwasser eines Grundstücks als Grundlage für die Gründung.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung des Bauherrn für Schäden, die Dritte durch die Baustelle erleiden.
- Baulast
- Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, eingetragen im Baulastenverzeichnis.
- Bauleistung
- Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks dient.
- Bauleistungsversicherung
- Versicherung des entstehenden Bauwerks gegen unvorhergesehene Schäden und Diebstahl eingebauter Teile während der Bauzeit.
- Bauliche Veränderung
- Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die über die Erhaltung hinausgeht, etwa Anbau, Umbau oder neue Anlage.
- Baunutzungsverordnung
- Verordnung des Bundes zu Baugebieten sowie zu Art und Maß der baulichen Nutzung in Bebauungsplänen.
- Bausparvertrag
- Vertrag mit einer Bausparkasse über Ansparen eines Guthabens und Anspruch auf ein zinsfestes Darlehen.
- Bautagebuch
- Tägliche Aufzeichnung über Wetter, Personal, Leistungen, Störungen und Besprechungen auf einer Baustelle.
- Bauträger
- Unternehmen, das im eigenen Namen baut und Häuser oder Wohnungen an Erwerber verkauft.
- Bauvoranfrage
- Antrag an die Bauaufsicht, einzelne Fragen eines Vorhabens vorab verbindlich durch einen Vorbescheid zu klären.
- Bauvorlagen
- Unterlagen, die mit dem Bauantrag einzureichen sind, etwa Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und statische Berechnung.
- Bebauungsplan
- Verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der Art und Maß der baulichen Nutzung für ein Teilgebiet festsetzt.
- Bedenkenanmeldung
- Schriftlicher Hinweis der Baufirma an den Auftraggeber, dass sie eine Vorgabe, einen Stoff oder eine Vorleistung für fehlerhaft hält.
- Belegeinsicht
- Recht des Mieters, die Rechnungen und Verträge zur Betriebskostenabrechnung einzusehen.
- Belegprüfung
- Die Prüfung der Abrechnungsbelege einer Verwaltung, etwa durch den Verwaltungsbeirat einer Eigentümergemeinschaft.
- Belegungsbindung
- Pflicht, eine geförderte Wohnung nur an berechtigte Haushalte zu vermieten.
- Beleihungsauslauf
- Verhältnis von Darlehen samt Vorlasten zum Beleihungswert, angegeben in Prozent.
- Beleihungsgrenze
- Anteil des Beleihungswerts, bis zu dem eine Bank ein Darlehen erstrangig und günstig gewährt.
- Beleihungswert
- Der Wert, den eine Bank einer Immobilie als Sicherheit zugrunde legt. Er liegt meist unter dem Marktwert.
- Benennungsrecht
- Vereinbartes Recht des Käufers, bis zu einem Stichtag einen anderen Erwerber zu benennen, der an seiner Stelle kauft.
- Beratervertrag
- Vertrag, mit dem der Verkäufer nach der Übergabe gegen Honorar für den Käufer weiterarbeitet, etwa bei Kunden und Lieferanten.
- Beratungsprotokoll
- Schriftliche Aufzeichnung eines Beratungsgesprächs mit Teilnehmern, Wünschen, Empfehlungen und Hinweisen auf Risiken.
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen, die eine Bank für zugesagte, noch nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnet.
- Berliner Räumung
- Räumung, bei der der Gerichtsvollzieher nur die Wohnung herausgibt und der Vermieter sein Pfandrecht an den Sachen geltend macht.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
- Beschluss-Sammlung
- Fortlaufendes Verzeichnis aller Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen einer Gemeinschaft, geführt vom Verwalter.
- Beschlussfähigkeit
- Voraussetzung, unter der eine Eigentümerversammlung wirksam beschließen kann; seit Dezember 2020 ohne gesetzliches Quorum.
- Beschlusskompetenz
- Befugnis der Eigentümer, eine Angelegenheit per Mehrheitsbeschluss zu regeln, die sich aus Gesetz oder Vereinbarung ergibt.
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück für eine bestimmte Person, etwa ein Wohnungs- oder Leitungsrecht.
- Beseitigungsanspruch
- Recht, vom Störer die Beseitigung einer Beeinträchtigung des Eigentums zu verlangen, etwa den Rückbau eines Anbaus.
- Bestandshalter
- Eigentümer, der Immobilien langfristig hält und vermietet, statt sie zu entwickeln oder weiterzuverkaufen.
- Bestandskraft
- Endgültige Verbindlichkeit eines Beschlusses, der nicht fristgerecht angefochten oder dessen Anfechtung abgewiesen wurde.
- Bestandsverzeichnis
- Erster Teil des Grundbuchblatts, der das Grundstück nach Lage, Größe und Nutzungsart beschreibt.
- Bestellerprinzip
- Regel bei Mietwohnungen: Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt, meist der Vermieter.
- Beteiligungsgesellschaft
- Gesellschaft, die Anteile mehrerer Beteiligter bündelt und gemeinsam an einem Unternehmen hält.
- Betreibermodell
- Eigentum und Betrieb einer Immobilie liegen bei verschiedenen Parteien. Der Eigentümer erhält Pacht, der Betreiber trägt das operative Geschäft.
- Betreiberverantwortung
- Gesamtheit der Pflichten des Eigentümers oder Betreibers, Gebäude und Anlagen sicher und rechtskonform zu betreiben.
- Betreibervertrag
- Vertrag zwischen Eigentümer und Betreiber einer Spezialimmobilie, etwa eines Hotels oder eines Pflegeheims.
- Betreutes Wohnen
- Wohnform für ältere Menschen mit eigener Wohnung und zusätzlich buchbaren Service- und Betreuungsleistungen.
- Betriebsaufspaltung
- Trennung von Immobilie und Betrieb in zwei Gesellschaften, wobei der Betrieb die Immobilie pachtet. Sie hat eigene steuerliche Folgen.
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung eines Unternehmens für Personen- und Sachschäden, die Dritte durch den Betrieb erleiden.
- Betriebskosten
- Laufende Kosten aus Eigentum und Gebrauch eines Gebäudes, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll und Hausreinigung.
- Betriebskostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Kosten einer Immobilie, etwa Wasser, Müll oder Hausmeister, gegenüber den Mietern.
- Betriebskostenverordnung
- Verordnung, die abschließend festlegt, welche Betriebskosten ein Vermieter auf Wohnraummieter umlegen darf.
- Betriebspflicht
- Vertragliche Pflicht des Gewerbemieters, sein Geschäft zu festen Zeiten geöffnet zu halten.
- Betriebsprüfung
- Prüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch das Finanzamt, auch Außenprüfung genannt.
- Betriebsübergang
- Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse mit über (§ 613a BGB).
- Betriebsverpachtung
- Der Inhaber überlässt seinen Betrieb gegen Pacht einem anderen zur Führung. Oft mit Kaufoption bei Nachfolgen.
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Laufende Auswertung der Buchhaltung, meist monatlich vom Steuerberater erstellt. Sie zeigt Umsatz, Kosten und Ergebnis im Jahresverlauf.
- Bewirtschaftungskosten
- Kosten der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlegbare Betriebskosten.
- Bodenrichtwert
- Durchschnittlicher Lagewert des Bodens je Quadratmeter, den der Gutachterausschuss aus Kaufpreisen ableitet.
- Bodenwert
- Wert eines Grundstücks ohne Gebäude, meist ermittelt aus Vergleichspreisen oder Bodenrichtwerten.
- Bonität
- Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person. Sie zeigt, wie sicher ein Geldgeber sein Geld zurückerwartet.
- Brennwertkessel
- Heizkessel, der zusätzlich die Wärme im Abgas nutzt und dadurch weniger Brennstoff verbraucht als ältere Kessel.
- Bruttogrundfläche
- Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes nach DIN 277, kurz BGF.
- Buchwert
- Der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand in der Bilanz steht. Er sagt oft wenig über den heutigen Marktwert.
- Bundesanzeiger
- Amtliches Veröffentlichungsorgan, in dem unter anderem Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse offenlegen.
- Bürgschaft
- Vertrag, in dem sich ein Dritter verpflichtet, für die Schuld eines anderen einzustehen, wenn dieser nicht zahlt.
- Bürgschaftsbank
- Förderinstitut der Wirtschaft, das Kredite für kleine und mittlere Unternehmen verbürgt, wenn Sicherheiten fehlen.
- Buy and Build
- Kaufstrategie, bei der ein Unternehmen als Plattform gekauft und durch kleinere Zukäufe erweitert wird.
C
- CAFM
- Computer Aided Facility Management: Software, die Gebäudedaten, Flächen, Wartung und Verträge über den Lebenszyklus steuert.
- Cap-Darlehen
- Darlehen mit variablem Zins, für das eine feste Zinsobergrenze vereinbart ist; die Absicherung kostet eine einmalige Prämie.
- Carve-out
- Herauslösen eines Teilbereichs aus einem Unternehmen, etwa einer Sparte, als eigenständige Einheit.
- Cash-free / Debt-free
- Preisregel beim Firmenkauf: Der Kaufpreis gilt ohne Barmittel und ohne Finanzschulden. Beides wird am Stichtag verrechnet.
- Change-of-Control-Klausel
- Vertragsklausel, die einem Partner bei einem Wechsel des Eigentümers Rechte gibt, etwa ein Sonderkündigungsrecht.
- Claims-made-Prinzip
- Regel, nach der Versicherungsschutz besteht, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird.
- Commercial Due Diligence
- Prüfung des Geschäfts selbst vor einem Kauf: Markt, Kunden, Wettbewerb, Preise und Planung.
- Compliance-Management
- Organisation, die sicherstellt, dass Gesetze und interne Regeln im Unternehmen eingehalten werden.
- Contracting
- Auslagerung von Wärmeerzeugung oder Energieversorgung an ein spezialisiertes Unternehmen gegen Entgelt.
- Controlling
- Planung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher Abläufe anhand von Zahlen und Zielen.
- Corporate Governance
- Grundsätze guter Unternehmensführung und -überwachung: Transparenz, klare Verantwortung und Schutz der Eigentümerinteressen.
- Corporate Identity
- Einheitliches Erscheinungsbild, Kommunikation und Verhalten eines Unternehmens nach innen und außen.
- Courtage
- Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherer für vermittelte Verträge erhält; sie steckt meist in der Prämie.
- Covenants
- Auflagen im Kreditvertrag, mit denen der Kreditnehmer Kennzahlen, Informations- und Verhaltenspflichten während der Laufzeit zusagt.
- Crowdfunding
- Finanzierung eines Vorhabens durch viele Anleger mit kleinen Beträgen über Internetplattformen, auch Schwarmfinanzierung.
D
- D&O-Versicherung
- Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsorgane, abgeschlossen vom Unternehmen.
- Dach und Fach
- Konstruktive Teile eines Gebäudes wie Dach, Fundamente, Außenmauern und tragende Wände.
- Dampfsperre
- Folie auf der warmen Seite der Dämmung, die Feuchtigkeit aus dem Wohnraum von der Dämmung fernhält.
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Vorab-Prüfung nach Art. 35 DSGVO, ob eine Verarbeitung ein hohes Risiko für Betroffene birgt und wie es zu mindern ist.
- Datenschutzbeauftragter
- Person, die ein Unternehmen beim Datenschutz berät und die Einhaltung überwacht.
- Debt-Equity-Swap
- Der Tausch einer Forderung gegen eine Beteiligung. Aus einem Gläubiger wird ein Gesellschafter.
- Deckungssumme
- Höchstbetrag, bis zu dem eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung je Schaden oder Jahr leistet.
- DIN 276
- Norm, die Kosten im Bauwesen in Kostengruppen von Grundstück bis Finanzierung gliedert und die Stufen der Kostenermittlung festlegt.
- DIN 277
- Norm zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau.
- Disagio
- Abschlag vom Auszahlungsbetrag eines Darlehens, der wirtschaftlich vorausbezahlter Zins ist.
- Discounted-Cashflow-Verfahren
- Bewertungsverfahren, das künftige Zahlungsüberschüsse über einen Zeitraum auf den Stichtag abzinst.
- Dissens
- Fehlende Einigung der Vertragsparteien über einen Punkt, über den nach dem Willen einer Partei eine Einigung nötig ist.
- Doppelmakler
- Makler, der für Verkäufer und Käufer zugleich tätig wird und deshalb zu strenger Neutralität verpflichtet ist.
- Doppelt qualifizierte Mehrheit
- Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile.
- Drittsicherheit
- Sicherheit, die nicht der Kreditnehmer, sondern ein Dritter für dessen Darlehen stellt, etwa eine Grundschuld auf seinem Haus.
- Drittverwendbarkeit
- Eignung einer Immobilie für andere Mieter oder Zwecke, wenn der bisherige Nutzer auszieht.
E
- Earn-out
- Teil des Kaufpreises, der erst später fließt, wenn der Betrieb vereinbarte Ergebnisse erreicht.
- EBITDA
- Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Häufige Bezugsgröße für Kaufpreise beim Unternehmenskauf.
- Echtes und unechtes Factoring
- Zwei Formen des Forderungsverkaufs. Beim echten Factoring trägt der Käufer das Ausfallrisiko, beim unechten der Verkäufer.
- Effektiver Jahreszins
- Gesamtkosten eines Kredits, umgerechnet in einen Prozentsatz pro Jahr. Er macht Angebote vergleichbar.
- Eigenbedarf
- Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt.
- Eigenkapitalquote
- Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Zeigt, wie viel des Vermögens nicht fremdfinanziert ist.
- Eigenkapitalrendite
- Jährlicher Überschuss eines Objekts im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital, in Prozent.
- Eigenleistung
- Eigener Beitrag des Bauherrn zur Finanzierung, etwa durch Arbeit am Bau oder ein eingebrachtes Grundstück.
- Eigenschaftsirrtum
- Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder Person, der ausnahmsweise zur Anfechtung berechtigt.
- Eigentümergemeinschaft
- Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage. Sie entscheidet in der Eigentümerversammlung, etwa über den Verwalter.
- Eigentümergrundschuld
- Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks selbst zusteht.
- Eigentümerversammlung
- Versammlung aller Wohnungseigentümer einer Anlage. Hier fallen die wesentlichen Beschlüsse, auch über den Verwalter.
- Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis sie vollständig bezahlt ist.
- Einbringung
- Übertragung von Vermögen, etwa Immobilien oder einem Betrieb, in eine Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen.
- Eingriffsregelung
- Pflicht, Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen.
- Einheitspreisvertrag
- Bauvertrag, bei dem nach den tatsächlich ausgeführten Mengen zu festen Einheitspreisen abgerechnet wird.
- Einmaleffekt
- Ertrag oder Aufwand, der nicht regelmäßig wiederkehrt und deshalb das laufende Ergebnis verzerrt.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Maßgeblich ist, wann Geld fließt, nicht wann eine Leistung erbracht wird.
- Einsichtsrecht
- Recht jedes Wohnungseigentümers nach § 18 Abs. 4 WEG, jederzeit und ohne Begründung die Verwaltungsunterlagen einzusehen.
- Einstweilige Verfügung
- Gerichtliche Eilentscheidung, die ein Verhalten vorläufig untersagt, bis über die Sache selbst entschieden ist.
- Eintragungsbewilligung
- Beglaubigte Erklärung dessen, dessen Recht betroffen ist, dass er einer Eintragung im Grundbuch zustimmt.
- Eisberg-Modell
- Bild für Gespräche: Nur der Sachinhalt liegt sichtbar oben, Gefühle und Motive steuern den größeren Teil darunter.
- Elementarschadenversicherung
- Zusatzschutz zur Gebäudeversicherung gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck.
- Endfälliges Darlehen
- Darlehen mit reinen Zinszahlungen, das am Ende in einer Summe getilgt wird.
- Energieausweis
- Dokument, das den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes mit Kennwerten und Effizienzklasse ausweist.
- Energiemanagement
- Planmäßige Erfassung, Steuerung und Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden und Anlagen.
- Enteignung
- Hoheitlicher Entzug oder Belastung von Eigentum zum Wohl der Allgemeinheit gegen gesetzlich geregelte Entschädigung.
- Entlastung des Verwalters
- Beschluss der Eigentümer, mit dem sie die Amtsführung des Verwalters für einen Zeitraum billigen und auf erkennbare Ansprüche verzichten.
- Entwicklungszustand
- Stufe eines Grundstücks auf dem Weg zum Bauland: Agrarfläche, Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land.
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Verfahren, mit dem die Gemeinschaft einen Eigentümer nach schweren Pflichtverstößen zur Veräußerung zwingt.
- Erbbaurecht
- Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben. Der Eigentümer erhält dafür einen laufenden Erbbauzins.
- Erbbauzins
- Laufendes Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks zahlt.
- Erbengemeinschaft
- Gemeinschaft mehrerer Erben, denen der Nachlass bis zur Auseinandersetzung gemeinsam gehört.
- Erbschein
- Gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und die Größe der Erbteile.
- Erfolgshonorar
- Vergütung, die nur bei Erfolg fällig wird, etwa je abgeschlossenem Vertrag statt als festes Honorar vorab.
- Erfolgsprinzip
- Grundsatz des Maklerrechts: Provision gibt es nur, wenn infolge der Maklertätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommt.
- Erfüllungsgehilfe
- Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung seiner Pflichten tätig wird, etwa ein beauftragter Handwerker.
- Erfüllungsübernahme
- Eine Absprache, in der ein Dritter die Schuld eines anderen bezahlt. Gegenüber dem Gläubiger bleibt der alte Schuldner verpflichtet.
- Erhaltungsaufwand
- Kosten, die ein Gebäude im bisherigen Zustand erhalten. Bei Vermietung sind sie sofort als Werbungskosten abziehbar.
- Erhaltungsrücklage
- Geldreserve einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Instandhaltung und Sanierung. Früher Instandhaltungsrücklage genannt.
- Erhöhte Absetzung
- Steuerliche Sonderabschreibung für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten über 12 Jahre.
- Erinnerungswert
- Ein Wert von einem Euro für voll abgeschriebene Gegenstände, die noch vorhanden sind. Er zeigt nur, dass es sie gibt.
- Erlaubnis nach § 34c GewO
- Gewerberechtliche Erlaubnis unter anderem für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Sie wird der Person des Gewerbetreibenden erteilt.
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
- Förderkredit der KfW (Programm 077) für Gründungen und Unternehmensnachfolgen. Er wird über die Hausbank beantragt.
- ERP-Gründerkredit StartGeld
- Förderkredit der KfW für Gründungen und Übernahmen bis 200.000 Euro, beantragt über die Hausbank.
- Erschließung
- Anschluss eines Grundstücks an Straße, Wasser, Abwasser und Energie. Ohne gesicherte Erschließung ist kein Bau zulässig.
- Erschließungsbeitrag
- Abgabe der Gemeinde an Grundstückseigentümer für die Herstellung von Straßen, Wegen und ähnlichen Anlagen.
- Erschließungsvertrag
- Vertrag, mit dem eine Gemeinde die Herstellung von Erschließungsanlagen auf einen privaten Erschließungsträger überträgt.
- Erstmalige Herstellung
- Pflicht der Gemeinschaft, das Gemeinschaftseigentum erstmals so herzustellen, wie es Teilungserklärung, Pläne und Baubeschreibung vorsehen.
- Ertragswert
- Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie, abgeleitet aus den künftig erwarteten Erträgen.
- Erwerbsgesellschaft
- Eigens für einen Unternehmenskauf gegründete Gesellschaft, die Finanzierung aufnimmt und die Anteile erwirbt. Auch NewCo.
- Erwerbsnebenkosten
- Kosten, die beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, etwa Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch.
- EURIBOR
- Referenzzins, zu dem sich europäische Banken untereinander Geld leihen, Basis vieler variabler Darlehen.
- Exposé
- Verkaufs- oder Vermietungsunterlage mit Beschreibung, Bildern, Plänen und Preisangaben eines Objekts.
F
- Facility-Management
- Bewirtschaftung von Gebäuden in der Nutzungsphase mit kaufmännischen, technischen und infrastrukturellen Leistungen.
- Factoring
- Verkauf offener Rechnungen an einen Finanzierer. Sie erhalten das Geld sofort, abzüglich einer Gebühr.
- Fälligkeitsmitteilung
- Schreiben des Notars, dass alle vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind.
- Fernabsatzvertrag
- Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, der nur über Telefon, E-Mail, Brief oder Internet zustande kommt.
- Feuerrohbauversicherung
- Versicherung des Rohbaus und der Baustoffe gegen Feuer, Blitzschlag und Explosion bis zur Bezugsfertigkeit.
- Financial Due Diligence
- Prüfung der Finanzen eines Unternehmens vor dem Kauf: Abschlüsse, Zahlungsfluss, Bereinigungen und Verpflichtungen.
- Finanzierungsvermittler
- Vermittler, der Kreditnehmern Darlehen bei Banken und anderen Geldgebern beschafft. Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig.
- Finanzierungszusage
- Schriftliche Erklärung eines Kreditgebers, ein Darlehen zu bestimmten Bedingungen zu gewähren. Sie ist meist befristet.
- Firmenfortführung
- Der Käufer führt den Namen eines übernommenen Geschäfts weiter. Daran kann eine Haftung für alte Schulden hängen.
- FIU
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, die Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz entgegennimmt.
- Flächennutzungsplan
- Vorbereitender Bauleitplan für das ganze Gemeindegebiet, der die geplante Bodennutzung in Grundzügen darstellt.
- Flurkarte
- Amtliche Karte des Liegenschaftskatasters mit Grenzen, Gebäuden und Nummern der Flurstücke.
- Flurstück
- Kleinste Einheit des Liegenschaftskatasters, eine abgegrenzte Fläche mit eigener Nummer.
- Forderungsabtretung
- Übertragung einer Forderung auf einen anderen Gläubiger, etwa an eine Bank als Sicherheit für einen Kredit.
- Forderungsverzicht
- Ein Gläubiger erlässt einen Teil seiner Forderung. Für den Schuldner kann daraus ein steuerlich relevanter Ertrag entstehen.
- Formularvertrag
- Vorformulierter Vertrag für viele Fälle, dessen Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen streng kontrolliert werden.
- Forward-Darlehen
- Darlehen, das heute zu festem Zins für eine spätere Anschlussfinanzierung abgeschlossen wird.
- Franchisegebühr
- Die Zahlung des Franchisenehmers an den Franchisegeber für Nutzung von Marke, System und Unterstützung.
- Franchising
- Vertriebs- und Geschäftsmodell, bei dem ein Geber sein erprobtes Konzept gegen Gebühr an selbständige Nehmer überlässt.
- Freier Cashflow (freier Zahlungsfluss)
- Geld aus dem laufenden Geschäft nach den nötigen Investitionen. Es steht für Tilgung und Ausschüttung zur Verfügung.
- Freihändige Vergabe
- Vergabe von Bauleistungen ohne förmliches Ausschreibungsverfahren, etwa bei kleinen, dringenden oder nicht beschreibbaren Aufträgen.
- Freistellung
- Zusage des Verkäufers, den Käufer von einem bekannten Risiko freizuhalten, etwa aus einer laufenden Betriebsprüfung.
- Freistellungsbescheinigung
- Bescheinigung des Finanzamts eines Bauunternehmers, die den Auftraggeber vom Abzug der Bauabzugsteuer befreit.
- Freiwillige Grundstücksversteigerung
- Verkauf eines Grundstücks durch einen zugelassenen Versteigerer im Auftrag des Eigentümers; der Zuschlag begründet einen Kaufvertrag.
- Fremdwährungsdarlehen
- Darlehen in einer fremden Währung, dessen Schuld in Euro mit dem Wechselkurs schwankt.
- Fusionskontrolle
- Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen durch das Bundeskartellamt. Sie greift erst ab hohen Umsatzschwellen.
G
- Gebäudeenergiegesetz
- Gesetz mit energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand, seit Juli 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz reformiert.
- Gebäudemanagement
- Gesamtheit aller Leistungen zum Betreiben und Bewirtschaften von Gebäuden nach DIN 32736.
- Gefahrübergang
- Zeitpunkt, ab dem der Käufer das Risiko trägt, dass die Ware untergeht oder beschädigt wird.
- Geldwäsche
- Verschleiern der Herkunft von Vermögen aus Straftaten, um es später als scheinbar legales Vermögen zu nutzen.
- Gemarkung
- Katasterbezirk, der meist mit dem Gebiet einer Gemeinde übereinstimmt und in Fluren gegliedert ist.
- Gemeinschaftseigentum
- Grundstück und alle Gebäudeteile, die weder Sondereigentum noch Eigentum Dritter sind.
- Gemeinschaftsgeschäft
- Zusammenarbeit zweier Makler an einem Geschäft: einer bringt das Objekt, der andere den Interessenten.
- Gemeinschaftsordnung
- Vereinbarte Regeln der Eigentümer für ihr Verhältnis untereinander, meist Teil der Teilungserklärung.
- Generalunternehmer
- Unternehmen, das alle Bauleistungen eines Projekts aus einer Hand übernimmt und Teile an Nachunternehmer vergibt.
- Gerichtsvollzieher
- Beamter, der Pfändungen und Räumungen durchführt und Schriftstücke förmlich zustellt.
- Geringstes Gebot
- Mindestgebot in der Zwangsversteigerung, das die Verfahrenskosten und alle vorrangigen Rechte deckt.
- Gesamtkostenverfahren
- Gliederung der GuV nach Kostenarten wie Material, Personal und Abschreibungen. Das Gegenstück ist das Umsatzkostenverfahren.
- Gesamtnutzungsdauer
- Übliche Zeit, in der eine bauliche Anlage ab Fertigstellung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung genutzt werden kann.
- Geschäftsordnungsbeschluss
- Beschluss über den Ablauf der Eigentümerversammlung, etwa zu Redezeit, Versammlungsleiter oder Teilnahme Dritter.
- Geschäftsverteilungsplan
- Übersicht, wer im Unternehmen wofür und mit welchen Befugnissen zuständig ist.
- Geschäftswert
- Differenz zwischen Kaufpreis und Wert des übernommenen Vermögens abzüglich Schulden. Englisch Goodwill.
- Geschlossener Immobilienfonds
- Fonds, der Kapital vieler Anleger für wenige, festgelegte Objekte sammelt und danach geschlossen wird.
- Geschossflächenzahl
- Kennzahl im Bebauungsplan: zulässige Geschossfläche aller Vollgeschosse je Quadratmeter Grundstücksfläche.
- Gesellschafterdarlehen
- Kredit, den ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft gibt.
- Gesellschaftervereinbarung
- Vertrag zwischen Gesellschaftern über Entscheidungen, Ausstieg und Bewertung, ergänzend zum Gesellschaftsvertrag.
- Gesellschafterverrechnungskonto
- Konto, auf dem Zahlungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter gebucht werden, die keine Ausschüttung sind.
- Gesellschaftsvertrag
- Vertrag, der Zweck, Kapital, Stimmrechte und Pflichten der Gesellschafter einer Gesellschaft regelt. Bei der GmbH auch Satzung.
- Gewährleistung
- Einstandspflicht des Verkäufers für Mängel der Kaufsache. Beim Unternehmenskauf meist im Vertrag genau geregelt.
- Gewährleistungseinbehalt
- Teil der Vergütung, den der Auftraggeber am Bau als Sicherheit für Mängel während der Gewährleistung zurückhält.
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung für Schäden an Boden und Wasser, etwa durch auslaufendes Heizöl aus einem Öltank.
- Gewerblicher Grundstückshandel
- An- und Verkauf von Immobilien in einem Umfang, der steuerlich als Gewerbebetrieb gilt.
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Teil des Jahresabschlusses, der Erträge und Aufwendungen eines Jahres gegenüberstellt und das Jahresergebnis zeigt.
- Gewinnschwelle
- Der Umsatz, ab dem ein Unternehmen seine Kosten deckt und weder Gewinn noch Verlust macht. Englisch: Break-even.
- Gleitende Neuwertversicherung
- Gebäudeversicherung, deren Summe sich laufend an die Baupreise anpasst.
- GmbH & Co. KG
- Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist; so wird die Vollhaftung begrenzt.
- Goodwill
- Geschäfts- oder Firmenwert: der Teil des Kaufpreises, der über das bilanzierte Vermögen hinausgeht.
- Gradtagszahl
- Monatlicher Gewichtungswert, der den höheren Wärmebedarf im Winter bei der Kostenteilung berücksichtigt.
- Großanlage zur Trinkwassererwärmung
- Warmwasseranlage mit mehr als 400 Litern Speicher oder mehr als 3 Litern in einer Leitung bis zur Zapfstelle.
- Grundakte
- Akte des Grundbuchamts mit allen Urkunden und Unterlagen, auf denen die Eintragungen im Grundbuch beruhen.
- Grundbesitzwert
- Wert einer Immobilie, den das Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Bewertungsgesetz ermittelt.
- Grundbuch
- Öffentliches Register beim Amtsgericht, das Grundstücke, Eigentümer und Belastungen verzeichnet.
- Grundbuchauszug
- Abschrift des Grundbuchblatts mit Eigentümer, Lasten und Grundpfandrechten eines Grundstücks.
- Grunddienstbarkeit
- Recht des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks, ein anderes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer auf den Erwerb von Grundstücken. Sie kann auch beim Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften anfallen.
- Grundflächenzahl
- Kennzahl im Bebauungsplan: zulässige überbaute Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche.
- Grundleitung
- Im Erdreich oder unter der Bodenplatte verlegte Abwasserleitung, die das Abwasser eines Gebäudes zum öffentlichen Kanal führt.
- Grundmietzeit
- Fest vereinbarte, nicht ordentlich kündbare Laufzeit eines Leasingvertrags.
- Grundpfandrecht
- Recht an einem Grundstück, das eine Geldforderung sichert, vor allem Grundschuld und Hypothek.
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Regeln, nach denen Bücher vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und belegt zu führen sind.
- Grundschuld
- Im Grundbuch eingetragenes Recht, das ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung belastet.
- Grundsteuer
- Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers.
- Gutachterausschuss
- Unabhängiges Gremium von Sachverständigen bei Kreis oder Stadt, das Marktdaten erhebt und Wertgutachten erstellt.
H
- Haftpflichtversicherung
- Versicherung, die Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Versicherten deckt.
- Handelsregister
- Öffentliches Verzeichnis der Kaufleute und Gesellschaften. Es nennt unter anderem Firma, Sitz, Rechtsform und Vertretung.
- Handelsvertreter
- Selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig für ein anderes Unternehmen Geschäfte vermittelt oder abschließt.
- Handwerkerleistung
- Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeit im Haushalt; 20 Prozent der Arbeitskosten mindern die Steuer, höchstens 1.200 Euro.
- Härteeinwand
- Einwand des Mieters, dass eine Modernisierung oder Mieterhöhung für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet.
- Hauptsortiment
- Kern des Warenangebots oder der Leistungen eines Mieters, auf den sich der Konkurrenzschutz beschränkt.
- Hauptvertrag
- Der Kauf- oder Mietvertrag, den der Makler nachweist oder vermittelt und an dessen Abschluss die Provision hängt.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Eigentümers für Schäden, die Dritten durch Grundstück oder Gebäude entstehen.
- Hausbankprinzip
- Förderkredite und Bürgschaften beantragen Sie nicht selbst, sondern über Ihre eigene Bank.
- Hausfrieden
- Rücksichtsvolles Zusammenleben der Bewohner eines Hauses, dessen nachhaltige Störung zur fristlosen Kündigung berechtigen kann.
- Hausgeld
- Vorschüsse der Wohnungseigentümer auf Kosten und Rücklage der Gemeinschaft, festgelegt nach dem Wirtschaftsplan.
- Haushaltsnahe Dienstleistung
- Leistung im oder am Haushalt, etwa Reinigung oder Gartenpflege; 20 Prozent der Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer.
- Hausordnung
- Regelwerk für das Zusammenleben im Haus, etwa zu Ruhezeiten, Reinigung und Gemeinschaftsräumen.
- Hebeanlage
- Pumpe, die Abwasser aus tief liegenden Räumen über die Rückstauebene in den Kanal hebt.
- Hebesatz
- Prozentsatz, den die Gemeinde auf den Steuermessbetrag anwendet; er bestimmt die Höhe der Grundsteuer vor Ort.
- Heimfall
- Pflicht des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht bei vereinbarten Gründen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen.
- Heizkostenabrechnung
- Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch und Fläche. Ihre Regeln stehen in der Heizkostenverordnung.
- Heizkostenverordnung
- Verordnung, die bei zentraler Heizung die Erfassung des Verbrauchs und die Verteilung danach vorschreibt.
- Heizkostenverteiler
- Gerät am Heizkörper, das den Anteil eines Nutzers am Wärmeverbrauch erfasst.
- Herstellungskosten
- Aufwendungen, um ein Gebäude neu zu schaffen, zu erweitern oder wesentlich zu verbessern.
- HOAI
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie gliedert Leistungen in Phasen und dient seit 2021 als Orientierung.
- Holdinggesellschaft
- Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist.
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung von Pumpe und Ventilen einer Heizung, damit jeder Heizkörper genau die benötigte Wassermenge erhält.
- Hypothek
- Grundpfandrecht, das in Bestand und Höhe von einer bestimmten Forderung abhängt.
I
- IDW S 1
- Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer mit Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen in Deutschland.
- Immobiliar-Verbraucherdarlehen
- Darlehen eines Unternehmers an einen Verbraucher, das grundpfandrechtlich gesichert ist oder dem Erwerb einer Immobilie dient.
- Immobilienleasing
- Langfristige Nutzung einer Immobilie gegen Leasingraten, wobei der Leasinggeber Eigentümer bleibt.
- Impressum
- Pflichtangaben zum Anbieter einer geschäftsmäßigen Website, etwa Name, Anschrift, Kontaktdaten und Aufsichtsbehörde.
- Indexmiete
- Miete, die sich nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts entwickelt.
- Individualvereinbarung
- Im Einzelnen ausgehandelte Vertragsbedingung, die nicht der AGB-Kontrolle unterliegt.
- Inhaberabhängigkeit
- Grad, in dem Kunden, Wissen und Entscheidungen eines Unternehmens an der Person des Inhabers hängen.
- Inklusivmiete
- Miete, in der alle oder einzelne Betriebskosten enthalten sind, ohne gesonderte Abrechnung.
- Insolvenzanfechtung
- Das Recht des Insolvenzverwalters, bestimmte Geschäfte vor der Insolvenz rückgängig zu machen, wenn sie Gläubiger benachteiligen.
- Insolvenzforderung
- Forderung, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist und nur mit der Quote bedient wird.
- Insolvenzverwalter
- Vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
- Instandhaltung
- Alle Maßnahmen, die den vertragsgemäßen Sollzustand eines Gebäudes und seiner Anlagen bewahren oder wiederherstellen.
- Instandhaltungspauschale
- Pauschaler Jahresbetrag je Quadratmeter Wohnfläche, mit dem Instandhaltungskosten geschätzt werden.
- Instandsetzung
- Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens, damit Bauteil oder Anlage wieder den Sollzustand erreichen.
- Interessenkonflikt
- Lage, in der eine Person zwei Interessen dient, die gegeneinander laufen, etwa als Berater und Investor zugleich.
- Interne Revision
- Unabhängige Prüfstelle im Unternehmen, die Abläufe auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Risiken prüft.
- Interner Zinsfuß
- Zinssatz, bei dem der Kapitalwert aller Zahlungen einer Investition genau null ergibt.
- Internes Kontrollsystem
- Gesamtheit der Regeln und Kontrollen, die Vermögen sichern und Fehler in betrieblichen Abläufen verhindern sollen.
- Inventur
- Bestandsaufnahme aller Vorräte und Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Stichtag.
- Investitionsstau
- Notwendige Investitionen, die ein Unternehmen aufgeschoben hat, etwa in Anlagen, Gebäude oder Software.
- Isolierverglasung
- Verglasung aus mehreren Scheiben mit gas- oder luftgefülltem Zwischenraum, die Wärmeverluste deutlich senkt.
J
- Jahresabrechnung
- Abrechnung des Verwalters über Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft für ein Wirtschaftsjahr.
- Jahresabschluss
- Abschluss der Buchführung eines Geschäftsjahres, meist mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
- Jahresnettokaltmiete
- Die Miete eines Jahres ohne Nebenkosten und Heizkosten. Sie ist die übliche Bezugsgröße für Bewertung und Kaufpreis.
K
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn
- Angemessenes Gehalt für die Arbeit des Inhabers, das bei Bewertung und Kalkulation vom Ergebnis abgezogen wird.
- Kapitaldienst
- Summe aus Zins und Tilgung, die ein Kreditnehmer in einem Zeitraum an seine Geldgeber zahlt.
- Kapitaldienstdeckung
- Verhältnis des verfügbaren Ertrags zu Zins und Tilgung eines Jahres. Ein Wert über 1 heißt, die Raten sind aus dem Ertrag bezahlt.
- Kapitalerhaltung
- Grundsatz, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals nötige Vermögen einer GmbH nicht an Gesellschafter fließen darf.
- Kapitalflussrechnung
- Rechnung, die zeigt, woher das Geld eines Jahres kam und wohin es floss. Sie verbindet Ergebnis und Kontostand.
- Kapitalgeber
- Wer einem Unternehmen Geld zur Verfügung stellt, als Kredit oder als Beteiligung: etwa Bank, Investor oder Förderinstitut.
- Kapitalwert
- Summe aller auf heute abgezinsten Ein- und Auszahlungen einer Investition, abzüglich der Anfangsauszahlung.
- Kappungsgrenze
- Obergrenze für Mieterhöhungen im Bestand: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in angespannten Märkten 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).
- Kaufpreisanpassung
- Eine Regel im Kaufvertrag, nach der sich der Preis mit den tatsächlichen Werten am Stichtag ändert.
- Kaufpreiseinbehalt
- Teil des Kaufpreises, der nicht sofort an den Verkäufer fließt, sondern bis zur Klärung bestimmter Risiken zurückbehalten wird.
- Kaufpreisfaktor
- Vielfaches der Jahresnettomiete oder des Ergebnisses, mit dem ein Objekt oder Betrieb bewertet wird.
- Kaufpreissammlung
- Sammlung aller notariellen Grundstückskaufverträge eines Gebiets, geführt vom Gutachterausschuss.
- Kausalität der Maklerleistung
- Ursächlicher Zusammenhang zwischen Nachweis oder Vermittlung und dem späteren Hauptvertrag; Voraussetzung der Provision.
- KfW
- Förderbank des Bundes, die Bau, Kauf und Sanierung von Immobilien mit Krediten und Zuschüssen fördert.
- Kleinreparaturklausel
- Vertragsklausel, nach der der Mieter Kosten kleiner Reparaturen an häufig genutzten Teilen bis zu Höchstbeträgen trägt.
- Kleinunternehmer
- Unternehmer mit geringem Umsatz, der nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet und keine Vorsteuer abzieht.
- Kommissionsgeschäft
- Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis sie verkauft ist. Bezahlt wird nur, was tatsächlich abgesetzt wurde.
- Konkurrenzschutz
- Pflicht des Vermieters, den Mieter vor Wettbewerb im selben Objekt zu schützen.
- Kontokorrentkredit
- Ein Kreditrahmen auf dem Geschäftskonto, der je nach Bedarf in Anspruch genommen wird. Er ist flexibel, aber meist teuer.
- Kopfprinzip
- Stimmprinzip im Wohnungseigentum: Jeder Eigentümer hat eine Stimme, gleich wie viele Einheiten er hält.
- Kopplungsgeschäft
- Angebot eines Immobilienkredits im Paket mit weiteren Finanzprodukten, bei dem der Kredit nicht separat abgeschlossen werden kann.
- Kostenmiete
- Miete im alten Förderrecht, die nur die laufenden Aufwendungen der Wohnung decken darf.
- Kostenstelle
- Bereich eines Unternehmens, in dem Kosten entstehen und verantwortet werden.
- Krankentagegeldversicherung
- Versicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Tagegeld als Ersatz für ausfallendes Einkommen zahlt.
- Kreditscoring
- Statistisches Verfahren, das Merkmale eines Kreditnehmers in Punkte übersetzt und daraus sein Ausfallrisiko schätzt.
- Kreditwürdigkeit
- Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers, Zins und Tilgung dauerhaft zu leisten.
- Kundenkonzentration
- Anteil des Umsatzes, der an wenigen Kunden hängt. Hohe Konzentration erhöht das Risiko und senkt den Kaufpreis.
- Kündigungsquote
- Anteil der Kunden, die ein Unternehmen innerhalb eines Zeitraums verliert. Englisch: Churn Rate.
- Kündigungssperrfrist
- Frist nach Umwandlung und Verkauf einer Mietwohnung, in der der Erwerber nicht wegen Eigenbedarfs kündigen darf.
- Kündigungsverzicht
- Vereinbarung, mit der Mieter und Vermieter ihr ordentliches Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit ausschließen.
L
- Lagerumschlag
- Kennzahl dafür, wie oft der Lagerbestand in einem Jahr verbraucht oder verkauft wird. Sie trennt gängige von toter Ware.
- Lastenberechnung
- Aufstellung der laufenden Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung, meist für selbst genutztes Eigentum.
- Lebenszykluskosten
- Summe aller Kosten einer Immobilie von Planung und Bau über die Nutzung bis zur Verwertung.
- Leerstand
- Vermietbare Fläche, die derzeit keinen Nutzer hat. Sie bringt keine Miete, verursacht aber weiter Kosten.
- Legal Due Diligence
- Prüfung der rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens vor dem Kauf, etwa Verträge, Erlaubnisse, Personal und Haftung.
- Legionellen
- Bakterien, die sich in warmem Trinkwasser vermehren und beim Einatmen feiner Tröpfchen schwere Lungenentzündungen auslösen.
- Leibrente
- Regelmäßige Zahlung auf Lebenszeit des Berechtigten, etwa als Gegenleistung beim Verkauf einer Immobilie.
- Leistungsmatrix
- Tabelle, die Leistungsarten eines Maklers wie Nachweis oder Beratung den Marktbereichen zuordnet, in denen er tätig ist.
- Leistungsphase
- Abschnitt der Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
- Leistungsprinzip
- Abrechnungsweise, bei der die Kosten der Leistungen zählen, die im Abrechnungszeitraum erbracht wurden.
- Leistungsvorbehalt
- Klausel, nach der eine Indexänderung nur eine Neufestsetzung der Miete durch Verhandlung auslöst.
- Leitungsschutzschalter
- Schalter, der einen Stromkreis bei Überlastung oder Kurzschluss automatisch abschaltet; umgangssprachlich Sicherung.
- Leitzins
- Zinssatz, zu dem sich Banken bei der Zentralbank Geld leihen. Im Euroraum meist der Hauptrefinanzierungssatz der EZB.
- Leverage-Effekt
- Hebelwirkung von Fremdkapital auf die Eigenkapitalrendite, solange die Gesamtrendite über dem Fremdkapitalzins liegt.
- Leveraged Buy-out
- Unternehmenskauf, der überwiegend mit Fremdkapital finanziert wird. Der gekaufte Betrieb trägt den Kapitaldienst.
- Lieferantendarlehen
- Darlehen, das ein Lieferant seinem Abnehmer gibt, meist verbunden mit Lieferungen oder einem Servicevertrag.
- Lieferantenkredit
- Finanzierung durch den Lieferanten, der Ware oder Leistung vor der Zahlung liefert. Der Zeitraum bis zur Zahlung wirkt wie ein Kredit.
- Lieferkettenfinanzierung
- Finanzierung entlang der Lieferkette, etwa für Ware, die verladen, aber noch nicht angekommen ist.
- Liegenschaftskataster
- Amtliches Register der Länder, das alle Flurstücke und Gebäude mit Lage, Fläche und Grenzen nachweist.
- Liegenschaftszins
- Zinssatz, mit dem Verkehrswerte von Immobilien im Ertragswertverfahren marktüblich verzinst werden.
- Liquiditätsengpass
- Lage, in der ein Unternehmen fällige Zahlungen nicht oder nur knapp leisten kann, auch wenn es Gewinn ausweist.
- Löschungsbewilligung
- Erklärung des Gläubigers, dass ein für ihn eingetragenes Recht im Grundbuch gelöscht werden darf.
- Löschungsfähige Quittung
- Beglaubigte Erklärung des Gläubigers, dass die durch ein Grundpfandrecht gesicherte Forderung bezahlt ist.
M
- Mahnbescheid
- Gerichtlicher Zahlungsbefehl im Mahnverfahren, gegen den der Schuldner binnen zwei Wochen widersprechen kann.
- Majorisierung
- Missbrauch der Stimmenmehrheit durch einen Eigentümer, um eigennützige und sachlich nicht gerechtfertigte Beschlüsse durchzusetzen.
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Verordnung mit Pflichten für Gewerbetreibende nach § 34c GewO, etwa zu Aufzeichnung und Aufbewahrung.
- Maklerprovision
- Vergütung des Maklers, fällig erst mit wirksamem Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Vertrags.
- Maklervertrag
- Vertrag, der dem Makler bei Nachweis oder Vermittlung eines Hauptvertrags einen Anspruch auf Provision gibt.
- Makrolage
- Großräumige Lage einer Immobilie: Region, Stadt, Wirtschaftskraft, Arbeitsmarkt und überregionale Verkehrsanbindung.
- Makrostandort
- Großräumiger Standort einer Immobilie, etwa Region oder Stadt, im Unterschied zur unmittelbaren Lage.
- Management by Exception
- Führung im Ausnahmefall: Mitarbeiter entscheiden in festen Grenzen selbst, die Führungskraft greift nur bei Abweichungen ein.
- Management by Objectives
- Führung durch Zielvereinbarung: Die Führungskraft vereinbart Ziele, der Mitarbeiter wählt den Weg selbst.
- Management-Buy-out
- Kauf eines Unternehmens durch die eigene Führungsmannschaft, etwa den bisherigen Betriebsleiter. Kurz MBO.
- Mängelanzeige
- Mitteilung des Mieters an den Vermieter über einen Mangel der Mietsache, Voraussetzung für Minderung und Mängelbeseitigung.
- Mantelkauf
- Kauf einer bestehenden Gesellschaft, die kein Geschäft mehr betreibt. Der Käufer übernimmt ihre gesamte Vergangenheit mit.
- Markenlizenz
- Erlaubnis des Markeninhabers, eine Marke gegen laufende Gebühr zu nutzen, ohne Eigentümer der Marke zu werden.
- Marktprognose
- Vorausschätzung der künftigen Marktentwicklung auf Basis von Marktanalyse und Marktbeobachtung.
- Massengeschäft
- Vertrag, der typischerweise ohne Ansehen der Person zu gleichen Bedingungen in vielen Fällen geschlossen wird.
- Masseverbindlichkeit
- Verbindlichkeit, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht und vorrangig aus der Masse bezahlt wird.
- Maßstab
- Verhältnis zwischen einer Strecke im Plan und der Strecke in der Wirklichkeit, etwa 1 : 100 bei Grundrissen.
- Mediation
- Vertrauliches, freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Mediator Streitparteien zu einer eigenen Lösung führt.
- Mehrhausanlage
- Wohnungseigentumsanlage aus mehreren Gebäuden auf einem Grundstück, die eine einzige Eigentümergemeinschaft bildet.
- Meistgebot
- Höchstes im Versteigerungstermin abgegebenes Gebot, auf das der Zuschlag erteilt wird.
- Merchant Cash Advance
- Vorschuss auf künftige Kartenumsätze. Die Rückzahlung läuft als fester Anteil jedes Tagesumsatzes.
- Mezzanine-Kapital
- Eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, etwa Nachrangdarlehen oder stille Beteiligung. Sie ist teurer als ein Bankkredit.
- MF-G
- Richtlinie der gif zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum.
- Mietanreiz
- Ein Zugeständnis an einen Mieter für Abschluss oder Verlängerung, etwa mietfreie Monate, Ausbau oder eine Einmalzahlung.
- Mietausfallwagnis
- Kalkulierter Abschlag für Mietausfälle durch Leerstand, Zahlungsrückstände und Kosten der Rechtsverfolgung.
- Mieterselbstauskunft
- Formular, in dem ein Mietinteressent Angaben zu Person, Einkommen und bisherigem Mietverhältnis macht.
- Mietkaution
- Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter stellt. Sie gehört dem Mieter und geht beim Verkauf des Objekts auf den Käufer über.
- Mietminderung
- Kürzung der Miete kraft Gesetzes, solange ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung mindert.
- Mietpreisbindung
- Begrenzung der Miete für geförderten Wohnraum auf die in der Förderzusage festgelegte Höchstmiete.
- Mietpreisbremse
- Begrenzung der Miete bei Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten, die eine Landesverordnung bestimmt.
- Mietspiegel
- Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete einer Gemeinde, gegliedert nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
- Mietverlustversicherung
- Versicherung, die Mietausfälle ersetzt, wenn Räume nach einem versicherten Schaden nicht nutzbar sind.
- Mietverwaltung
- Die Betreuung vermieteter Wohnungen oder Häuser im Auftrag des Eigentümers, von der Miete bis zur Nebenkostenabrechnung.
- Mikrolage
- Kleinräumige Lage einer Immobilie: Grundstück, Nachbarschaft, Infrastruktur und Störfaktoren im direkten Umfeld.
- Minijob
- Geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zur gesetzlichen Grenze, 2026 durchschnittlich 603 Euro im Monat.
- Mitarbeiterbeteiligung
- Mitarbeiter beteiligen sich mit eigenem Kapital am Unternehmen, direkt oder über eine Beteiligungsgesellschaft.
- Mitdarlehensnehmer
- Person, die einen Kreditvertrag mit unterschreibt und damit neben dem eigentlichen Kreditnehmer für die Rückzahlung haftet.
- Miteigentumsanteil
- Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum, der mit jedem Wohnungseigentum verbunden ist.
- Mithaftung
- Eine weitere Person haftet neben dem Kreditnehmer für dasselbe Darlehen, etwa als Mitschuldner oder Bürge.
- Modernisierende Instandsetzung
- Instandsetzung, bei der ein schadhaftes Bauteil durch eine technisch bessere, wirtschaftlich sinnvolle Lösung ersetzt wird.
- Modernisierung
- Bauliche Maßnahme, die Energie spart, den Gebrauchswert erhöht oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert.
- Modernisierungsumlage
- Mieterhöhung nach einer Modernisierung um einen Teil der aufgewendeten Kosten, begrenzt durch gesetzliche Obergrenzen.
- Multiplikatorverfahren
- Vereinfachte Unternehmensbewertung: Ergebnis oder Umsatz mal einem branchenüblichen Faktor.
- Muskelhypothek
- Umgangssprachlich für Arbeiten, die Bauherr, Familie oder Helfer selbst am Bau erbringen und die Bank als Eigenleistung anrechnet.
- Mutmaßliche Einwilligung
- Vermutetes Einverständnis eines Unternehmers mit einem Werbeanruf, weil das Angebot erkennbar zu seinem Geschäft passt.
N
- Nachfolgebörse
- Plattform, auf der Inhaber eine Nachfolge suchen und Interessenten ein Unternehmen zur Übernahme finden, etwa nexxt-change.
- Nachmieter
- Mieter, der anstelle des bisherigen Mieters einzieht; meist wird dafür der alte Vertrag aufgehoben und ein neuer geschlossen.
- Nachrangdarlehen
- Darlehen, das im Ernstfall erst nach den übrigen Gläubigern bedient wird. Dafür verlangt der Geldgeber einen deutlich höheren Zins.
- Nachschusspflicht
- Pflicht der Eigentümer, zusätzliche Beträge an die Gemeinschaft zu zahlen, wenn Mittel fehlen oder einzelne Eigentümer ausfallen.
- Nachtrag
- Vergütungsforderung des Unternehmers für geänderte oder zusätzliche Leistungen, die der Bauvertrag nicht abdeckt.
- Nachweismakler
- Makler, der eine konkrete Vertragsgelegenheit benennt, sodass der Kunde selbst mit der Gegenseite verhandeln kann.
- Nebenkostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten gegenüber Mietern oder Eigentümern. Sie ist ein häufiger Anlass für Streit.
- Negatives Schuldanerkenntnis
- Vertrag, in dem ein Gläubiger anerkennt, dass ihm keine Forderung zusteht; geregelt in § 397 Abs. 2 BGB.
- Nettokaltmiete
- Miete für die reine Überlassung der Räume, ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten.
- Nichtöffentlichkeit
- Grundsatz, nach dem an der Eigentümerversammlung nur Eigentümer und ihre Vertreter teilnehmen dürfen.
- Niederschrift
- Protokoll der Eigentümerversammlung, das mindestens die gefassten Beschlüsse festhält.
- Nießbrauch
- Das Recht, eine fremde Sache zu nutzen und ihre Erträge zu ziehen, etwa die Mieten einer Immobilie.
- Normalherstellungskosten
- Bundesweite Durchschnittskosten je Quadratmeter Bruttogrundfläche für die Herstellung eines Gebäudes, kurz NHK.
- Notaranderkonto
- Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis bis zur Erfüllung aller Bedingungen abgewickelt wird.
- Notarielle Beurkundung
- Gesetzlich vorgeschriebene Form für bestimmte Verträge, etwa Grundstückskäufe und die Abtretung von GmbH-Anteilen.
- Nutzungsänderung
- Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, etwa vom Büro zur Wohnung. Sie ist meist genehmigungspflichtig.
- Nutzungsentschädigung
- Entschädigung, die der Mieter schuldet, solange er die Wohnung nach Vertragsende vorenthält.
- Nutzungsrecht
- Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen. Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar.
O
- Obhutspflicht
- Pflicht des Mieters, die Mietsache pfleglich zu behandeln, zu lüften, zu heizen und Schäden zu vermeiden.
- Objektbegehung
- Gemeinsamer Rundgang durch eine Immobilie, um Zustand, Mängel und Handlungsbedarf festzustellen.
- Objektbuchhaltung
- Buchführung, die alle Zahlungsströme eines einzelnen Objekts erfasst und auswertet.
- Objektgesellschaft
- Eigene Gesellschaft, die eine einzelne Immobilie oder ein Portfolio hält und finanziert. Englisch: Special Purpose Vehicle.
- Objektmanagement
- Laufende kaufmännische und technische Betreuung einzelner Immobilien innerhalb einer Verwaltung.
- Objektprinzip
- Stimmprinzip, bei dem jeder Eigentümer so viele Stimmen hat, wie ihm Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten gehören.
- Obliegenheit
- Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, etwa Schadenanzeige oder Schadenminderung; bei Verstoß droht Leistungskürzung.
- Offene-Posten-Liste
- Eine Aufstellung aller noch nicht bezahlten Rechnungen eines Betriebs, getrennt nach Forderungen und Verbindlichkeiten.
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Sachverständiger, dessen besondere Sachkunde eine Kammer geprüft hat und den sie öffentlich bestellt und vereidigt hat.
- Öffentliche Beglaubigung
- Bestätigung eines Notars, dass eine Unterschrift echt ist und von der genannten Person stammt; den Inhalt prüft er nicht.
- Öffentlicher Glaube
- Schutz des Erwerbers: Der Inhalt des Grundbuchs gilt für ihn als richtig, solange er die Unrichtigkeit nicht kennt.
- Öffnungsklausel
- Regel in Gesetz oder Gemeinschaftsordnung, die Mehrheitsbeschlüsse dort erlaubt, wo sonst eine Vereinbarung nötig wäre.
- Ökokonto
- Vorrat an Ausgleichsflächen oder vorgezogenen Naturschutzmaßnahmen, der später für Eingriffe abgebucht wird.
- Option zur Umsatzsteuer
- Verzicht des Vermieters oder Verkäufers auf die Steuerbefreiung, um die Vorsteuer abziehen zu können.
- Optionsrecht
- Einseitiges Recht des Mieters, den Mietvertrag durch Erklärung um einen festgelegten Zeitraum zu verlängern.
- Ordnungsmäßige Verwaltung
- Verwaltung, die dem Interesse aller Eigentümer nach billigem Ermessen entspricht; jeder Eigentümer kann sie verlangen.
- Organigramm
- Grafische Darstellung der Aufbauorganisation mit Stellen, Abteilungen und Weisungswegen.
- Organisationshandbuch
- Sammlung aller schriftlichen Regeln zur Organisation eines Unternehmens, von der Stellenbeschreibung bis zum Ablauf.
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird. Bis zu ihr darf ein Vermieter die Bestandsmiete erhöhen (§ 558 BGB).
P
- Pacht
- Vertrag, der neben dem Gebrauch auch die Erträge einer Sache oder eines Betriebs überlässt.
- Passive Akquisition
- Auftragsgewinnung, bei der sich der Eigentümer von sich aus an den Makler wendet, etwa auf Empfehlung oder wegen seines Rufs.
- Pauschalvertrag
- Bauvertrag mit festem Gesamtpreis für eine genau beschriebene Leistung.
- Pensionszusage
- Zusage eines Unternehmens, einem Mitarbeiter oder Geschäftsführer später eine Betriebsrente zu zahlen.
- Personalbedarfsplanung
- Ermittlung, wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation ein Unternehmen wann braucht.
- Pfandbrief
- Gedeckte Schuldverschreibung von Banken, die durch erstrangige Grundpfandrechte gesichert ist.
- Plausibilitätsbeurteilung
- Erstellung eines Jahresabschlusses, bei der der Steuerberater die Unterlagen zusätzlich auf Plausibilität beurteilt.
- Politisch exponierte Person
- Person mit wichtigem öffentlichem Amt; für Geschäfte mit ihr gelten nach dem Geldwäschegesetz verstärkte Sorgfaltspflichten.
- Portfolioanalyse
- Methode, die Objekte nach Markt und Wettbewerbsposition ordnet und daraus Strategien ableitet.
- Post-Merger-Integration
- Zusammenführung von Menschen, Abläufen und Systemen nach einem Unternehmenskauf. Kurz PMI.
- Potentialausgleich
- Elektrische Verbindung aller metallischen Leitungen und Bauteile, die Personen vor gefährlichen Fehlerspannungen schützt.
- Preisangabenverordnung
- Verordnung, nach der Unternehmer gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angeben müssen.
- Preisspiegel
- Tabellarische Gegenüberstellung der Einzelpreise mehrerer Angebote für dieselbe Leistung.
- Primärenergiebedarf
- Energiebedarf eines Gebäudes einschließlich Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energieträger.
- Primärforschung
- Marktforschung mit eigens erhobenen Daten, etwa durch Befragung, Beobachtung oder Test.
- Privates Veräußerungsgeschäft
- Verkauf einer Immobilie aus dem Privatvermögen binnen zehn Jahren nach Kauf; der Gewinn ist dann einkommensteuerpflichtig.
- Privatplatzierung
- Kapital wird bei einem begrenzten Kreis ausgewählter Geldgeber eingesammelt, nicht über Börse oder öffentliches Angebot.
- Privilegierte bauliche Veränderung
- Bauliche Veränderung, die jeder Eigentümer verlangen kann, etwa Ladestation, Barriereabbau, Einbruchschutz oder Glasfaser.
- Projekthandbuch
- Verbindliches Regelwerk eines Projekts mit Zielen, Organisation, Zuständigkeiten, Terminen, Budget und Abläufen.
- Projektsteuerung
- Übernahme delegierbarer Bauherrenaufgaben: Koordination der Planer und Kontrolle von Kosten, Terminen und Qualität.
- Prolongation
- Verlängerung eines Darlehens bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsbindung mit einer neuen Zinsvereinbarung.
Q
- Qualifizierter Alleinauftrag
- Alleinauftrag, der den Eigentümer zusätzlich verpflichtet, alle Interessenten an den Makler zu verweisen.
R
- Rangklasse
- Gesetzliche Stufe, nach der das Gericht den Erlös einer Zwangsversteigerung an die Gläubiger verteilt.
- Rangrücktritt
- Nachträgliche Änderung der Rangfolge, bei der ein Recht im Grundbuch hinter ein anderes Recht zurücktritt.
- Rangstelle
- Reihenfolge der Rechte im Grundbuch. Die erste Stelle wird im Ernstfall zuerst bedient.
- Rangvorbehalt
- Vorbehalt des Eigentümers, ein späteres Recht vor einem schon eingetragenen Recht einzutragen.
- Ratchet
- Vereinbarung, nach der ein Beteiligungsanteil stufenweise wächst, sobald vorher festgelegte Kennzahlen erreicht sind.
- Räumungsfrist
- Vom Gericht gewährte Frist, vor deren Ablauf aus einem Räumungstitel nicht vollstreckt werden darf.
- Räumungsklage
- Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung, wenn der Mieter nach Vertragsende nicht auszieht.
- Reallast
- Belastung eines Grundstücks, aus der wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen sind.
- Rechtsdienstleistung
- Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- Rechtsschutzversicherung
- Versicherung, die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten eines Rechtsstreits übernimmt; sie zahlt keinen Schaden.
- Refinanzierung
- Ablösung einer bestehenden Finanzierung durch ein neues Darlehen, oft zu anderen Bedingungen oder höherem Betrag.
- Reinertrag
- Jährlicher Rohertrag eines Grundstücks abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
- Rentenbarwert
- Heutiger Wert einer Reihe gleich hoher, regelmäßiger Zahlungen bei einem bestimmten Zinssatz und einer bestimmten Laufzeit.
- Rentenendwert
- Wert, den regelmäßige gleich hohe Zahlungen samt Zinsen und Zinseszinsen am Ende der Laufzeit erreichen.
- Repräsentant
- Person, deren Wissen und Verhalten sich der Versicherungsnehmer wie eigenes zurechnen lassen muss, etwa ein Hausverwalter.
- Residualwertverfahren
- Verfahren, das den tragfähigen Grundstückspreis aus dem Verkaufserlös abzüglich aller Kosten und des Gewinns ermittelt.
- Restlaufzeit
- Zeit bis zum vereinbarten Ende eines Vertrags, etwa eines Mietvertrags oder eines Darlehens.
- Restnutzungsdauer
- Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung noch wirtschaftlich nutzbar ist.
- Restrukturierung
- Umbau eines Unternehmens, um Altlasten abzubauen und die Ertragskraft wiederherzustellen, etwa durch Straffung von Standorten oder Leistungen.
- Restschuld
- Betrag eines Darlehens, der zu einem Stichtag, etwa am Ende der Zinsbindung, noch nicht getilgt ist.
- Restschuldversicherung
- Versicherung, die bei Tod und je nach Vertrag bei Berufsunfähigkeit die offene Darlehensschuld ablöst.
- Risikolebensversicherung
- Versicherung, die beim Tod der versicherten Person eine vereinbarte Summe auszahlt.
- Rohertrag
- Umsatz abzüglich der direkt zurechenbaren Kosten, etwa Material oder Wareneinsatz. Er zeigt, ob die Leistung selbst trägt.
- Rückbelastung
- Rückbuchung einer Kartenzahlung, etwa nach einer Reklamation des Karteninhabers. Englisch: Chargeback.
- Rückstau
- Rückfluss von Abwasser aus dem überlasteten Kanal in tief liegende Abläufe eines Gebäudes.
- Rückstellung
- Passivposten für Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt noch unsicher ist. Ihre Auflösung erhöht den Gewinn.
- Rücktritt
- Einseitige Erklärung, mit der sich eine Vertragspartei aufgrund eines gesetzlichen oder vereinbarten Rechts vom Vertrag löst.
S
- Sacheinlage
- Einlage in eine Gesellschaft, die nicht in Geld, sondern in Vermögensgegenständen erbracht wird.
- Sachwertfaktor
- Faktor des Gutachterausschusses, der den vorläufigen Sachwert an das Preisniveau des Marktes anpasst.
- Sachwertverfahren
- Wertermittlungsverfahren, das den Wert aus Bodenwert und den nach Alter geminderten Herstellungskosten ermittelt.
- Sale-and-Lease-Back
- Ein Vermögensgegenstand wird verkauft und sofort zurückgemietet oder geleast. Das bringt Liquidität, die Nutzung bleibt.
- Sanierungsgebiet
- Von der Gemeinde förmlich festgelegtes Gebiet, in dem sie städtebauliche Missstände beheben will.
- Sanierungsstau
- Angesammelte, über Jahre aufgeschobene Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an einem Gebäude.
- Scheinselbstständigkeit
- Formal freie Mitarbeit, die tatsächlich ein Arbeitsverhältnis ist, mit Folgen für Sozialabgaben und Lohnsteuer.
- Schlussrate
- Große letzte Zahlung am Ende einer Laufzeit, nach kleineren laufenden Raten. Auch Ballonrate genannt.
- Schonfrist
- Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, in der der Mieter die Kündigung durch Zahlung unwirksam machen kann.
- Schönheitsreparaturen
- Malerarbeiten in der Wohnung: Tapezieren, Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und Fenstern innen.
- SCHUFA
- Private Auskunftei, die Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammelt und an Kreditgeber übermittelt.
- Schuldendienstdeckungsgrad
- Verhältnis von verfügbarem Ergebnis zu Zins und Tilgung. Englisch Debt Service Coverage Ratio (DSCR).
- Schuldnerverzeichnis
- Amtliches Verzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht über Schuldner mit Zahlungsproblemen.
- Schuldschein
- Schriftliche Urkunde, in der ein Schuldner eine Zahlungspflicht über einen Betrag und einen Termin bestätigt.
- Schuldübernahme
- Der Käufer übernimmt bestehende Verbindlichkeiten des Verkäufers. Sie ersetzen einen Teil des Kaufpreises.
- Schwebende Unwirksamkeit
- Zustand eines Vertrags, der erst mit einer noch ausstehenden Zustimmung wirksam wird oder bei Verweigerung endgültig scheitert.
- Schwimmender Estrich
- Estrich, der auf einer Dämmschicht liegt und von Decke und Wänden getrennt ist; er verbessert Tritt- und Luftschallschutz.
- Sekundärforschung
- Marktforschung mit bereits vorhandenen Daten, etwa Statistiken, Verbandsberichten oder eigenen Umsatzzahlen.
- Selbstauskunft
- Schriftliche Angaben eines Antragstellers zu Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Verpflichtungen.
- Selbstbehalt
- Vertraglich festgelegter Teil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.
- Seller’s Discretionary Earnings (SDE)
- Gewinn vor Unternehmerlohn: das, was ein Inhaber tatsächlich aus seinem Betrieb zieht. Üblich bei kleinen Firmen in den USA.
- Setzung
- Absinken eines Gebäudes, weil der Baugrund unter der Last nachgibt; ungleichmäßige Setzungen verursachen Risse.
- Share Deal und Asset Deal
- Beim Share Deal kaufen Sie Anteile an der Gesellschaft, beim Asset Deal einzelne Gegenstände des Betriebs.
- Sicherungsabrede
- Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Bank, der die Grundschuld mit dem gesicherten Darlehen verknüpft.
- Sicherungshypothek
- Im Grundbuch eingetragene Hypothek, mit der ein Gläubiger eine titulierte Forderung ab 750 Euro am Grundstück des Schuldners sichert.
- Sicherungsübereignung
- Der Schuldner überträgt das Eigentum an einer Sache als Sicherheit an den Kreditgeber, nutzt sie aber weiter.
- Skonto
- Ein Preisnachlass für Zahlung innerhalb einer kurzen Frist, zum Beispiel zwei Prozent bei Zahlung in zehn Tagen.
- Sollstellung
- Buchung der geschuldeten Beträge, etwa Mieten oder Hausgeld, vor ihrem Zahlungseingang.
- Sollzins
- Vereinbarter Jahreszinssatz auf den Darlehensbetrag, früher Nominalzins genannt, ohne Nebenkosten und Zahlungsweise.
- Sondereigentum
- Alleineigentum an einer Wohnung oder an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, in einer Eigentumsanlage.
- Sondernutzungsrecht
- Recht eines Eigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa Garten oder Stellplatz.
- Sonderrechtsnachfolger
- Person, die ein Wohnungseigentum durch Kauf, Schenkung oder Zuschlag erwirbt, im Unterschied zum Erben.
- Sondertilgung
- Zusätzliche Rückzahlung über die vereinbarte Rate hinaus, die die Restschuld ohne Entschädigung senkt.
- Sonderumlage
- Zusätzliche Zahlung, die eine Eigentümergemeinschaft beschließt, wenn Rücklage und Hausgeld eine Ausgabe nicht decken.
- Sondervergütung
- Gesondert vereinbartes Entgelt des Verwalters für Leistungen außerhalb der Grundleistung.
- Soziale Wohnraumförderung
- Staatliche Förderung von Bau, Modernisierung und Erwerb von Wohnraum für Haushalte mit Zugangsproblemen am Markt.
- Sozialklausel
- Recht des Mieters, einer ordentlichen Kündigung wegen unzumutbarer Härte zu widersprechen.
- Spezialimmobilie
- Immobilie, die nur für eine bestimmte Nutzung geplant ist, etwa Klinik, Hotel oder Seniorenheim.
- Sponsoring
- Förderung von Vereinen, Veranstaltungen oder Projekten mit Geld oder Sachmitteln gegen sichtbare Nennung des Unternehmens.
- Stabsstelle
- Stelle ohne Weisungsrecht, die die Leitung berät und Entscheidungen vorbereitet.
- Städtebaulicher Vertrag
- Vertrag zwischen Gemeinde und Privatem über Planung, Erschließung oder Folgekosten eines Vorhabens.
- Staffelmiete
- Vereinbarung fester Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten, schriftlich und als Eurobetrag festgelegt.
- Stammkapital
- Das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kapital einer GmbH. Es dient den Gläubigern als Haftungsgrundlage.
- Stille Beteiligung
- Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen, bei der der Geldgeber nach außen nicht in Erscheinung tritt und am Gewinn teilnimmt.
- Stillhaltefrist
- Wartezeit nach einer Verdachtsmeldung, in der die gemeldete Transaktion nicht ausgeführt werden darf.
- Stillschweigende Verlängerung
- Fortsetzung eines Mietvertrags auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Räume nach Vertragsende weiter nutzt.
- Stimmrechtsausschluss
- Gesetzliches Ruhen des Stimmrechts eines Eigentümers bei Geschäften oder Rechtsstreiten mit ihm, geregelt in § 25 Abs. 4 WEG.
- Stimmrechtsvollmacht
- Vollmacht, mit der ein Wohnungseigentümer einen anderen zur Abstimmung in der Eigentümerversammlung berechtigt.
- Stücklizenz
- Vergütung, die je verkaufter Einheit eines Produkts fällig wird, statt eines festen Betrags.
- Stufennachweis
- Vorgehen des Maklers, Objektdaten erst nach einem Provisionsversprechen vollständig herauszugeben.
- Stundung
- Vereinbarung, dass eine fällige Zahlung erst später geleistet wird. Die Schuld bleibt bestehen, nur der Termin verschiebt sich.
- Suchprofil
- Kurze Beschreibung des Unternehmens, das ein Käufer sucht: Branche, Region, Größe, Mindestertrag und Übergabeform.
- Sweat Equity (Beteiligung gegen Leistung)
- Unternehmensanteil, der nicht mit Geld, sondern mit Arbeit, Wissen oder Kontakten erworben wird.
- Systemhandbuch
- Schriftliche Beschreibung aller Abläufe, Standards und Vorgaben eines Geschäftsmodells, etwa im Franchising.
T
- Taupunkt
- Temperatur, bei der Wasserdampf in der Luft zu Wasser kondensiert; an kalten Bauteilen entsteht so Feuchtigkeit.
- Tausch
- Vertrag, bei dem Leistung gegen Leistung statt gegen Geld getauscht wird. Für ihn gelten die Regeln des Kaufs entsprechend.
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Schutzvorkehrungen nach Art. 32 DSGVO, etwa Zugriffskontrolle, Verschlüsselung und Datensicherung, passend zum Risiko.
- Teilamortisation
- Leasingform, bei der die Raten den Aufwand nur teilweise decken und ein Restwert bleibt.
- Teileigentum
- Sondereigentum an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, etwa Laden, Praxis oder Büro, verbunden mit einem Miteigentumsanteil.
- Teilkostenrechnung
- Kostenrechnung, die nur die variablen Kosten den Leistungen zuordnet und Fixkosten als Block betrachtet.
- Teilmarkt
- Abgegrenzter Ausschnitt des Immobilienmarkts nach Region, Nutzungsart, Vertragsart oder Entwicklungszustand.
- Teilnahmewettbewerb
- Vorgeschaltete öffentliche Bekanntmachung, auf die sich Firmen bewerben; nur ausgewählte Bewerber erhalten danach die Unterlagen.
- Teilungserklärung
- Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, die ein Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufteilt.
- Teilungsversteigerung
- Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, etwa unter Erben oder getrennten Ehegatten.
- Textform
- Lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger mit Namen des Erklärenden, ohne eigenhändige Unterschrift.
- Tiefgründung
- Gründung über Pfähle oder Pfeiler, die Lasten durch weichen Boden bis auf tragfähige Schichten in der Tiefe ableiten.
- Tilgung
- Rückzahlung eines Darlehens in Teilbeträgen. Mit jeder Tilgung sinkt die verbleibende Restschuld.
- Tilgungsersatz
- Separater Spar- oder Versicherungsvertrag, mit dem ein endfälliges Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird.
- Tilgungszuschuss
- Förderzuschuss, der einen Teil der Darlehensschuld erlässt und so die Rückzahlung verringert.
- Trennsystem
- Entwässerung, bei der Schmutzwasser und Regenwasser in getrennten Leitungen und Kanälen abgeführt werden.
- Treuhand (Escrow)
- Ein Teil des Kaufpreises wird bei einem neutralen Dritten hinterlegt und erst unter festgelegten Bedingungen ausgezahlt.
- Treuhandkonto
- Konto, auf dem ein Treuhänder fremdes Geld getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet.
- Trittschall
- Körperschall, der beim Gehen entsteht und über Decken und Wände in andere Wohnungen übertragen wird.
- Tuck-in
- Kleiner Zukauf, der vollständig in ein bestehendes, größeres Unternehmen eingegliedert wird.
U
- U-Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient: Wärmemenge, die bei 1 Grad Temperaturunterschied je Quadratmeter durch ein Bauteil geht.
- Übergabeprotokoll
- Schriftliche Aufnahme des Zustands einer Wohnung bei Einzug oder Auszug, mit Zählerständen und Schlüsseln.
- Übergang von Nutzen und Lasten
- Stichtag im Kaufvertrag, ab dem Mieten, Kosten und Risiken des Objekts auf den Käufer übergehen.
- Überraschende Klausel
- AGB-Bestimmung, die so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner nicht mit ihr rechnen musste; sie wird nicht Vertragsbestandteil.
- Überschusseinkünfte
- Einkunftsarten, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten versteuert wird, etwa Vermietung.
- Überversicherung
- Versicherungssumme, die deutlich über dem tatsächlichen Wert liegt; Sie zahlen mehr Prämie ohne höhere Entschädigung.
- Umlageschlüssel
- Maßstab, nach dem Nebenkosten auf Mieter oder Eigentümer verteilt werden, etwa nach Fläche, Verbrauch oder Einheiten.
- Umlaufbeschluss
- Beschluss der Eigentümer außerhalb der Versammlung, den alle Eigentümer in Textform mittragen.
- Umlaufvermögen
- Vermögen, das nur kurz im Betrieb bleibt: Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.
- Umlegung
- Gesetzlich geregeltes Tauschverfahren, mit dem die Gemeinde Grundstücke neu ordnet, damit zweckmäßige Baugrundstücke entstehen.
- Umsatzbasierte Finanzierung
- Finanzierung, die mit einem festen Anteil der laufenden Einnahmen zurückgezahlt wird. Die Rate folgt dem Umsatz.
- Umsatzmiete
- Miete, die ganz oder teilweise als Prozentsatz vom Umsatz des Mieters berechnet wird.
- Umsatzrendite
- Anteil des Gewinns am Umsatz in Prozent. Sie zeigt, wie viel von jedem Euro Umsatz als Gewinn bleibt.
- Umsatzsteuer auf Anzahlungen
- Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum des Geldeingangs, nicht erst mit der Leistung.
- Umschuldung
- Die Ablösung bestehender Kredite durch einen neuen Kredit mit anderen Bedingungen, etwa längerer Laufzeit oder niedrigerer Rate.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung des Finanzamts nach Zahlung der Grunderwerbsteuer. Ohne sie trägt das Grundbuchamt keinen neuen Eigentümer ein.
- Untergemeinschaft
- Gruppe der Eigentümer eines Hauses in einer Mehrhausanlage, der die Gemeinschaftsordnung eigene Entscheidungen zuweist.
- Unterjährige Verzinsung
- Verzinsung in Perioden kürzer als ein Jahr, etwa monatlich, bei der Zinsen innerhalb des Jahres mitverzinst werden.
- Unterlassungserklärung
- Zusage des Abgemahnten, einen Wettbewerbsverstoß nicht zu wiederholen, abgesichert durch eine Vertragsstrafe.
- Unterlassungsklage
- Klage, mit der ein Berechtigter verlangt, dass eine bestimmte Störung künftig unterbleibt.
- Unternehmensbörse
- Plattform im Netz, auf der Inhaber Unternehmen zum Verkauf anbieten und Käufer nach Angeboten suchen.
- Unternehmensleitbild
- Schriftlich festgelegte Grundhaltung eines Unternehmens, aus der Ziele und Verhalten nach innen und außen folgen.
- Unternehmensnachfolge
- Übergabe eines Unternehmens an Familie, Mitarbeiter oder einen externen Käufer.
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Variante der GmbH mit Stammkapital ab 1 Euro, die einen Teil ihres Gewinns bis 25.000 Euro zurücklegen muss.
- Unternehmerlohn
- Marktübliches Gehalt für die Arbeit des Inhabers. Bei der Bewertung wird es angesetzt, um das Ergebnis vergleichbar zu machen.
- Unterspannbahn
- Diffusionsoffene Bahn unter der Dachdeckung, die Flugschnee, Staub und Treibregen vom Dachraum fernhält.
- Untervermietung
- Ein Mieter überlässt gemietete Fläche ganz oder teilweise einem Dritten. Dafür braucht er in der Regel die Erlaubnis des Vermieters.
- Unterversicherung
- Zustand, in dem die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt; Schäden werden dann nur anteilig ersetzt.
- Unterverteilung
- Verteilerkasten in oder nahe der Wohnung, in dem die Stromkreise der Wohnung abgesichert und aufgeteilt werden.
- Untervollmacht
- Vollmacht, die ein Bevollmächtigter an eine weitere Person weitergibt, soweit die Hauptvollmacht dies erlaubt.
- Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
- Erklärung in einer notariellen Urkunde, die dem Gläubiger die Vollstreckung ohne vorheriges Urteil erlaubt.
- Unzumutbare Belästigung
- Werbung, die Empfänger gegen ihren Willen erreicht, etwa Anrufe ohne Einwilligung; nach § 7 UWG unzulässig.
V
- Variable Kosten
- Kosten, die mit der Leistungsmenge steigen oder fallen, etwa Fahrtkosten zu einer Eigentümerversammlung.
- Veränderungssperre
- Satzung der Gemeinde, die während der Aufstellung eines Bebauungsplans Bauvorhaben im Plangebiet vorerst untersagt.
- Veräußerungsbeschränkung
- Vereinbarung, nach der der Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters oder anderer Eigentümer braucht.
- Verbotene Eigenmacht
- Entzug oder Störung des Besitzes ohne Willen des Besitzers und ohne gesetzliche Erlaubnis.
- Verbraucherpreisindex
- Vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index der Preisentwicklung für private Haushalte.
- Verdachtsmeldung
- Meldung eines Verpflichteten an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, wenn Tatsachen auf Geldwäsche hindeuten.
- Vereinbarung
- Regelung aller Wohnungseigentümer, die vom Gesetz abweichen darf und mit Grundbucheintrag auch Erwerber bindet.
- Verflechtung
- Rechtliche, wirtschaftliche oder persönliche Bindung des Maklers an eine Vertragspartei; sie kann den Provisionsanspruch ausschließen.
- Vergleichswertverfahren
- Wertermittlungsverfahren, das den Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke ableitet.
- Verjährung
- Ablauf einer Frist, nach der ein Schuldner die Leistung dauerhaft verweigern darf.
- Verkäuferdarlehen
- Der Verkäufer stundet einen Teil des Kaufpreises und erhält ihn später in Raten. Im Immobiliengeschäft heißt das Restkaufpreisdarlehen.
- Verkaufsoption
- Vertragliches Recht, einen Anteil zu einem festgelegten Preis an den Vertragspartner zu verkaufen. Englisch Put-Option.
- Verkehrssicherungspflicht
- Pflicht, Gefahren auf Grundstück und Gebäude abzuwehren, etwa durch Winterdienst oder Kontrolle loser Bauteile.
- Verkehrswert
- Marktwert eines Grundstücks nach § 194 BauGB: der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis.
- Vermieterpfandrecht
- Gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters für Forderungen aus dem Mietverhältnis.
- Vermittlungsmakler
- Makler, der aktiv auf die Gegenseite einwirkt und die Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss führt.
- Vermittlungsprovision
- Vergütung, die ein Makler oder Vermittler für das Zustandekommen eines Geschäfts erhält, meist ein Prozentsatz vom Preis.
- Vermögensbericht
- Jährlicher Bericht des Verwalters über den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Vermögen der Gemeinschaft.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Versicherung des Verwalters für Vermögensschäden, die er Kunden durch berufliche Fehler verursacht.
- Verpfändung
- Bestellung eines Pfandrechts an einem Gegenstand oder Recht, etwa an Geschäftsanteilen, als Sicherheit für einen Kredit.
- Verrichtungsgehilfe
- Weisungsgebundene Hilfsperson, etwa ein Angestellter; für sie haftet der Geschäftsherr, wenn er Auswahl oder Aufsicht vernachlässigt.
- Versammlungsleitung
- Führung der Eigentümerversammlung, in der Regel durch den Verwalter, von der Eröffnung bis zur Verkündung der Beschlüsse.
- Verschmelzung
- Zwei oder mehr Gesellschaften gehen in einer auf. Vermögen und Verträge gehen dabei im Ganzen über.
- Verschonungsabschlag
- Abschlag von 10 Prozent auf den Wert zu Wohnzwecken vermieteter Grundstücke bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Versicherungsberater
- Berater, der Versicherungsnehmer gegen Honorar berät und vertritt, ohne Provisionen von Versicherern zu erhalten.
- Versicherungsmakler
- Vermittler, der im Auftrag des Kunden Versicherungen am Markt auswählt, ohne von einem Versicherer betraut zu sein.
- Versicherungsvertreter
- Vermittler, den ein oder mehrere Versicherer mit dem Vertrieb ihrer Verträge betraut haben.
- Versicherungswert
- Wert, zu dem ein Gebäude versichert ist, meist als gleitender Neuwert für den Wiederaufbau.
- Verteilungsmasse
- Fläche, die in der Umlegung nach Abzug von Straßen, Wegen und Grünflächen an die Eigentümer verteilt wird.
- Vertragsmanagement
- Gestaltung, Überwachung und Anpassung aller Verträge eines Objekts mit ihren Fristen.
- Vertragsstrafe
- Vereinbarte Geldzahlung bei Verzug oder Pflichtverletzung, im Bauvertrag meist je Werktag und mit Obergrenze.
- Vertragsübernahme
- Ein Dritter tritt mit allen Rechten und Pflichten in einen bestehenden Vertrag ein. Der andere Vertragspartner muss zustimmen.
- Vertrauensschadenversicherung
- Versicherung gegen vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter oder Vertraute, etwa Veruntreuung von Geldern.
- Vertreter ohne Vertretungsmacht
- Person, die im Namen eines anderen handelt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein; der Vertrag ist bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.
- Verwaltermandat
- Der Auftrag an eine Hausverwaltung, ein Objekt oder eine Eigentümergemeinschaft zu betreuen.
- Verwaltervertrag
- Vertrag zwischen Gemeinschaft und Verwalter über Leistungen, Vergütung und Laufzeit, getrennt von der Bestellung.
- Verwalterwechsel
- Wechsel der Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft, beschlossen von der Eigentümerversammlung, mit Übergabe von Konten und Unterlagen.
- Verwaltungsbeirat
- Von den Eigentümern gewähltes Gremium einer Eigentümergemeinschaft, das den Verwalter unterstützt und überwacht.
- Verwaltungseinheit
- Bezugsgröße der Hausverwaltung: eine verwaltete Wohnung, Gewerbeeinheit oder ein Stellplatz, auf die Kosten und Personal bezogen werden.
- Verwaltungskosten
- Kosten für Personal, Einrichtungen und Arbeit der Verwaltung eines Gebäudes, bei Wohnraum nicht umlegbar.
- Verwaltungsunterlagen
- Alle Akten, Belege, Verträge und Protokolle, die bei der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen.
- Verwaltungsvermögen
- Vermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Konten, Forderungen, Sachen und Verbindlichkeiten.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Schriftliche Übersicht nach Art. 30 DSGVO, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden.
- Verzugszinsen
- Zinsen, die ein Schuldner ab Verzug auf eine fällige Geldforderung zahlen muss.
- Vier-Seiten-Modell
- Kommunikationsmodell, nach dem jede Nachricht Sachinhalt, Selbstkundgabe, Beziehung und Appell enthält.
- VOB/B
- Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen, die nur gelten, wenn die Parteien sie vereinbaren.
- Vollmacht
- Durch Rechtsgeschäft erteilte Befugnis, im Namen eines anderen Erklärungen mit Wirkung für und gegen ihn abzugeben.
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckbarer Titel, den das Mahngericht erlässt, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht.
- Vollstreckungsklausel
- Amtlicher Vermerk auf dem Titel, der bescheinigt, dass aus ihm vollstreckt werden darf.
- Volltilgerdarlehen
- Annuitätendarlehen, dessen Rate so bemessen ist, dass es bis zum Ende der einzigen Zinsbindung vollständig getilgt ist.
- Vollwartungsvertrag
- Wartungsvertrag, der neben Pflege und Prüfung auch Reparaturen und Ersatzteile abdeckt.
- Vollzugstermin
- Zeitpunkt, an dem ein Unternehmenskauf wirtschaftlich vollzogen wird. Englisch: Closing.
- Vorauszahlung
- Zahlung des Kunden vor der Leistung. Sie bringt Liquidität, ist aber eine Verpflichtung, keine Einnahme.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ausgleich, den die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Festzinsdarlehens für ihren Zinsschaden verlangt.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Bebauungsplan für ein konkretes Vorhaben, den ein Investor mit der Gemeinde abstimmt.
- Vorkaufsrecht
- Recht, in einen Kaufvertrag über ein Grundstück zu den vereinbarten Bedingungen anstelle des Käufers einzutreten.
- Vorsteuer
- Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen, die ein Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzen vom Finanzamt zurückholt.
- Vorverkaufsquote
- Anteil der Wohnungen eines Bauträgerprojekts, der vor Baubeginn verbindlich verkauft sein muss.
- Vorvermieterbescheinigung
- Bestätigung des früheren Vermieters, dass der Bewerber keine Mietschulden hinterlassen hat.
- Vorvertraglichkeit
- Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache vor Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
W
- Warenkreditversicherung
- Eine Versicherung, die Lieferanten gegen den Zahlungsausfall ihrer Kunden schützt.
- Warenlagerfinanzierung
- Kredit, bei dem das Warenlager als Sicherheit dient. Beleihbar ist nur Ware, die dem Betrieb gehört.
- Wärmebrücke
- Bereich eines Bauteils, durch den Wärme schneller nach außen fließt als durch die übrige Fläche.
- Wärmedämmverbundsystem
- Außendämmung aus Dämmplatten, Armierung und Putz, die auf die Fassade aufgebracht wird.
- Wärmerückgewinnung
- Technik in Lüftungsanlagen, die der Abluft Wärme entzieht und damit die frische Zuluft vorwärmt.
- Wartungsvertrag
- Vertrag mit einer Fachfirma über regelmäßige Pflege und Prüfung technischer Anlagen.
- Wechselkursrisiko
- Gefahr, dass sich Forderungen oder Schulden in fremder Währung durch Kursänderungen in Euro verteuern.
- WEG-Verwaltung
- Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
- Werbungskosten
- Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, etwa Schuldzinsen und Reparaturen bei Vermietung.
- Werdender Wohnungseigentümer
- Ersterwerber vom teilenden Eigentümer, der mit Vormerkung und Besitz schon vor der Eintragung als Eigentümer gilt.
- Werkvertrag
- Vertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, nicht nur eine Tätigkeit. Geregelt in §§ 631 ff. BGB.
- Wert 1914
- Rechengröße der Gebäudeversicherung: Neubauwert eines Hauses, zurückgerechnet auf Baupreise des Jahres 1914.
- Wertberichtigung
- Buchhalterische Minderung des Werts einer Forderung, deren Eingang unsicher geworden ist.
- Wertersatz
- Geldausgleich für eine Leistung, die nach Widerruf oder Rücktritt nicht in Natur zurückgegeben werden kann.
- Wertprinzip
- Stimmprinzip, bei dem sich das Stimmgewicht nach den Miteigentumsanteilen des Eigentümers richtet.
- Wertsicherungsklausel
- Vertragsklausel, die einen Zahlbetrag an einen Index koppelt, meist an den Verbraucherpreisindex.
- Wettbewerbsverbot
- Vertragliche Pflicht, einem anderen für eine bestimmte Zeit und in einem Gebiet keine Konkurrenz zu machen.
- Widerrufsbelehrung
- Information des Verbrauchers in Textform über Bestehen, Frist und Ausübung seines Widerrufsrechts.
- Widerrufsrecht
- Recht des Verbrauchers, einen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen.
- Widerspruch im Grundbuch
- Eintragung, die auf eine mögliche Unrichtigkeit hinweist und den gutgläubigen Erwerb ausschließt.
- Wiederkehrender Umsatz
- Umsatz aus laufenden Verträgen, der ohne neuen Verkauf wiederkommt, etwa Wartungs- oder Verwaltungsverträge.
- Willenserklärung
- Äußerung eines Willens, die unmittelbar eine Rechtsfolge herbeiführen soll, etwa ein Angebot oder eine Annahme.
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Natürliche Person, die hinter einem Vertragspartner steht und ihn kontrolliert oder für die das Geschäft letztlich erfolgt.
- Wirtschaftliches Eigentum
- Tatsächliche Herrschaft über einen Gegenstand mit Nutzen, Lasten und Risiken, unabhängig vom Eintrag im Grundbuch.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Rechnung, die Gesamtkosten, Finanzierung sowie laufende Aufwendungen und Erträge eines Objekts im ersten Jahr gegenüberstellt.
- Wirtschaftlichkeitsgebot
- Pflicht des Vermieters, nur Betriebskosten umzulegen, die bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind.
- Wirtschaftsplan
- Jährlicher Haushaltsplan der Gemeinschaft, aus dem sich die Vorschüsse der Eigentümer ergeben.
- Wohn-Riester
- Riester-Förderung für Kauf, Bau, Entschuldung oder altersgerechten Umbau selbst genutzten Wohneigentums.
- Wohnberechtigungsschein
- Behördlicher Nachweis, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf.
- Wohnflächenverordnung
- Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, Pflicht im geförderten und üblich im frei finanzierten Wohnungsbau.
- Wohngebäudeversicherung
- Sachversicherung für das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, auf Wunsch erweitert.
- Wohnungsbauprämie
- Staatliche Prämie auf eigene Sparbeiträge für wohnwirtschaftliche Zwecke, etwa in einen Bausparvertrag.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters über den Einzug, Voraussetzung der Anmeldung beim Meldeamt.
- WU-Beton
- Wasserundurchlässiger Beton, der Keller ohne zusätzliche Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Grundwasser schützt.
Z
- Zahlungsunfähigkeit
- Lage, in der ein Unternehmen seine fälligen Zahlungen nicht mehr leisten kann. Sie ist ein Insolvenzgrund.
- Zeitmietvertrag
- Befristeter Wohnraummietvertrag, nur zulässig mit gesetzlichem Befristungsgrund, der bei Vertragsschluss schriftlich genannt ist.
- Zertifizierter Verwalter
- Verwalter, der vor einer IHK geprüft hat, dass er die nötigen Kenntnisse für die WEG-Verwaltung besitzt.
- Zinsänderungsrisiko
- Gefahr, dass steigende Marktzinsen die Kosten einer Finanzierung bei Anschluss oder Anpassung erhöhen.
- Zinsbindung
- Zeitraum, für den Bank und Darlehensnehmer einen festen Sollzins vereinbaren.
- Zinseszins
- Zins auf bereits gutgeschriebene Zinsen, wenn Erträge nicht ausgezahlt, sondern mit dem Kapital wieder angelegt werden.
- Zubehör
- Bewegliche Sache, die dem wirtschaftlichen Zweck eines Grundstücks dient, ohne fester Bestandteil zu sein.
- Zuschlag
- Gerichtliche Entscheidung in der Zwangsversteigerung, mit der der Meistbietende das Eigentum erwirbt.
- Zustimmungsvorbehalt
- Vertragliche Regel, nach der bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung der Gesellschafter oder eines Gremiums erfolgen dürfen.
- Zuteilung
- Zeitpunkt, ab dem eine Bausparkasse Guthaben und Bauspardarlehen auszahlt.
- Zwangsversteigerung
- Gerichtliches Verfahren, in dem ein Grundstück zur Befriedigung von Gläubigern versteigert wird.
- Zwangsversteigerungsvermerk
- Eintragung in Abteilung II, die die Beschlagnahme eines Grundstücks im Versteigerungsverfahren zeigt.
- Zwangsverwaltung
- Vollstreckung in ein Grundstück, bei der ein Zwangsverwalter die Mieten zur Befriedigung der Gläubiger einzieht.
- Zwangsvollstreckung
- Staatliches Verfahren, mit dem ein Gläubiger seinen titulierten Anspruch gegen den Schuldner durchsetzt.
- Zweckbestimmung
- Festlegung in der Teilungserklärung, wofür eine Einheit genutzt werden darf, etwa Wohnung, Laden oder Büro.
- Zweckerklärung
- Teil des Sicherungsvertrags, der festlegt, welche Forderungen eine Grundschuld sichert.
- Zweitbeschluss
- Erneuter Beschluss der Eigentümer über eine Angelegenheit, die bereits durch Beschluss geregelt ist.
- Zweite Berechnungsverordnung
- Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen, die Aufbau und Ansätze der Wirtschaftlichkeitsberechnung regelt.
- Zwischenablesung
- Ablesung der Zähler und Heizkostenverteiler beim Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums.
- Zwischenfinanzierung
- Kurzfristige Finanzierung, die eine zeitliche Lücke bis zum Eingang langfristiger Mittel oder Verkaufserlöse überbrückt.